Schleswig
Thorsten Dahls Bürgermeister-Stuhl wackelt
Nach mittlerweile 2496 Tagen Amtszeit reicht es ihnen: Eine Gruppe um Karsten Lietz (65) will Thorsten Dahl (43, parteilos) nicht länger hinter dem Chef-Schreibtisch im Schleswiger Rathaus sehen. Einst vom Pressesprecher zum Verwaltungschef gewählt, versprach er bei seiner Vereidigung am 19. Januar 2002, "die Qualität der Zusammenarbeit aller Gremien und Institutionen zu stärken".
Lietz, der vor seinem Ruhestand als Ingenieur für Lebensmitteltechnologie tätig war, moniert: "Dahl verhält sich nicht wie ein Bügermeister, sondern wie ein Sachverwalter. So kann man Schleswig nicht nach vorne bringen." Einer von zahlreichen Kritikpunkten: "Die Therme auf der Freiheit kommt nicht voran. Das müsste Chefsache eines Bürgermeisters sein."
4122 Unterschriften werden benötigt
Offizieller Titel der geplanten Dahl-Abwahl: "Wir machen von unserem Recht laut Gemeindeordnung Paragraf 57d Gebrauch und beantragen die Durchführung der Abwahl des Schleswiger Bürgermeisters Thorsten Dahl mit der Frage: Sind Sie dafür, den hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Schleswig abzuwählen?" Diese Zeilen werden die Schleswiger Bürger lesen, die Lietz zur Teilnahme an einer "umgehend" startenden Unterschriften-Aktion ermutigt.
Ziel der Lietz-Gruppe: mindestens 4122 Befürworter der Abwahl - das sind die laut Gemeindeordnung (siehe unten) erforderlichen 20 Prozent aller Wahlberechtigten Schleswigs. Von derzeit 24.085 Einwohnern sind das 20.610 Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Wochen in Schleswig haben.
Lietz: "Mitkämpfer habe ich genug"
Nach Beratungsgesprächen beim Innenministerium in Kiel teilte Lietz mit: "Der Entwurf unserer Umfrage ist rechtlich und formal einwandfrei. Die Initiative ist abgesegnet."
Kommen ausreichend Stimmen zusammen, kann aus der Initiative ein Antrag für das Dahl-Aus werden. Ihn müssen zunächst das Ordnungsamt, dann das Innenministerium prüfen, die Ratsversammlung legt schließlich den Termin für einen Bürgerentscheid fest. Zuversicht bei Rentner Lietz: "Mitkämpfer habe ich genug."
Wie bringt sich der Bürgermeister in Stellung? Auf Anfrage von shz.de sagte Dahl: "Was da passiert, ist ein demokratisches Verfahren. Die Bürger können frei entscheiden. Sollte ich abgewählt werden, müssen die Schleswiger zwei Leute bezahlen: den neuen Bürgermeister - und meine Ruhestandsbezüge."
Abwahlverfahren für einen Bürgermeister
Das Abwahlverfahren für einen hauptamtlichen Bürgermeister ist abschließend in Paragraf 57d der Gemeindeordnung geregelt. Zitate daraus:
Der Bürgermeister kann vor Ablauf der Amtszeit von den Bürgern abgewählt werden. Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es 1. eines Beschlusses der Gemeindevertretung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder oder 2. eines Antrags der Wahlberechtigten, der von mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss.
Die Abwahl bedarf einer Mehrheit der gültigen Stimmen, die mindestens 20 Prozent der Zahl der Wahlberechtigten betragen muss. Nach Einleitung eines Abwahlverfahrens kann die Gemeindevertretung beschließen, dass der Bürgermeister ihre oder seine Dienstgeschäfte bis zur Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses durch den Abstimmungsleiter nicht führen darf. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.




