Ratsversammlung: Muezzin-Ruf gibt den Ton an
Übergabe: Hubert Scheiding (links) händigte Andreas Breitner die Liste mit 783 Unterschriften aus. Foto: Schönstedt
Rendsburg. Dass der Nachtragshaushalt noch relativ glimpflich ausfiel und die Stadt lediglich 250 000 Euro neue Kredite aufnehmen muss, interessierte gestern nur am Rande. Die Bürgerinitiative "Kein öffentlicher Gebetsruf" nutzte die Ratsversammlung als Bühne, um auf ihre Sorgen bezüglich der Rendsburger Moschee aufmerksam zu machen. Während der Einwohnerfragestunde ergriff Hubert Scheiding, Sprecher der Bürgerinitiative, das Wort und verlas einen offenen Brief. Anschließend überreichte er Bürgermeister Andreas Breitner eine Liste mit 783 Unterschriften gegen den Muezzin-Ruf. Diese hatte die Initiative in den vergangenen Wochen gesammelt (wir berichteten).
In seiner Ansprache betonte Scheiding, dass seine Initiative eine völlig andere Auffassung vertrete als die Verwaltung. Nach Ansicht der Gegner ist ein vom Islamischen Zentrum zu erstellendes Lärmschutzgutachten nicht ausreichend für eine Genehmigung. "Über verbale Inhalte, die zeitgleich mit dem Lärm verbreitet werden, kann ein Lärmschutzgutachten keine Aussagen treffen", sagte Scheiding. Der von den Muslimen geplante lautsprecherverstärkte Gebetsruf verkünde einen grund legenden Teil "islamischer Dogmatik". Daher sei er mit dem Glockenläuten nicht vergleichbar. Der Gebetsruf sei eine "religiöse Übung" und enthalte auch eine gesellschaftspolitische Komponente. "Bei den Forderungen geht es vor allem darum, dem Islam öffentlich Gehör zu verschaffen."
Scheiding betonte, dass er und die 782 weiteren Unterzeichner "an einer zwangsweisen, mehrmals täglichen, lautstarken gottesdienstähnlichen Handlung" nicht teilhaben wollen. "Religionsfreiheit ist nicht endlos, sondern hört da auf, wo die Grundrechte anderer berührt werden", zitierte der Sprecher der Bürgerinitiative aus dem offenen Brief.
Breitner hatte schon zuvor mehrmals betont, dass die Unterschriften keinen Einfluss auf die Genehmigung hätten. Es sei aber das gute Recht der Bürger, auf diese Weise ihre Meinung zu äußern. Der Bürgermeister verwies nochmals auf Artikel 4 des Grundgesetzes. "Die Religionsfreiheit gilt für alle - nicht nur für Deutsche", sagte Breitner. Er könne die Sorgen der Anwohner nachvollziehen: "Die Lärmbelästigung muss auf einem erträglichen Niveau stattfinden, so wie es in Neumünster oder Schleswig der Fall ist." Dazu diene das Gutachten. "Ich bin mir sicher, dass sich nach einem Vierteljahr kein Mensch mehr über den Muezzin-Ruf aufregt."
Breitner betonte, dass er persönlich für den Gebetsruf sei. Dies werde er auch in seiner Rede zur Eröffnung der größten Moschee Schleswig-Holsteins sagen. Diese soll heute nach über zehnjähriger Bauzeit eingeweiht werden. Am Nachmittag soll dann auch zum ersten Mal der Muezzin per Lautsprecher zum Gebet rufen - vorerst noch eine einmalige Aktion zur Eröffnung.




