SMS-Chat-Prozess
Verfahren gegen Helfer eingestellt
Das Kieler Landgericht hat im Prozess um millionenfachen Betrug mit SMS-Chats das Verfahren gegen einen von drei mutmaßlichen Strohmännern am Donnerstag vorläufig eingestellt. Der Angeklagte zahlte dafür 2000 Euro an die Staatskasse und muss noch 3000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Außerdem muss er 200 Arbeitsstunden leisten.
In einem Schreiben erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver Pragal aus Hamburg: "Im Prozess konnte nicht festgestellt werden, dass der Angeklagte die Geschäfte auch tatsächlich aktiv geführt oder auch nur Kenntnis von dem Chat-System hatte. Das Gericht hatte daher bereits im Februar die Einstellung von sich aus angeregt. Dies ist eine absolut sachgerechte Entscheidung mit Augenmaß." Pragal hat den Angeklagten Heiko H. als einer von zwei Anwälten vertreten. "Mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens gilt unser Mandant als unbestraft."
Der Mann stand wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor Gericht. In dem Verfahren sind drei Hauptangeklagte als mutmaßliche Chat-Betreiber des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs beschuldigt. Das Gericht kann die Einstellung beschließen, wenn Angeklagter und Staatsanwaltschaft zustimmen, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung entfallen ist und die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht.
Leserkommentare
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Die Entscheidung ist ein Aufruf an alle,sich am besten im net als Strohmann -für was auch immer- zur Verfügung zu stellen.
Hauptsache,man weiss dann als GF nicht,für wen oder was man dann zeichnet.
Die Zahlung einer späteren evtl.Geldbuße kann man dann von vornherein mit den Hintermännern abklären.
ok...es bleiben dann die Arbeitsstunden aber wenn das Honorar stimmt,kann man ja etwas dafür zur Seite legen.
Nicht die Entscheidung des Gerichts ist sachgemäß sondern eher die Aussage eines der beiden Anwälte.
Recht scheint in den letzten Jahren immer mehr zum freien Handelsgut zu werden.