TV-Wettermoderator

TV-Wettermoderator Kachelmann bleibt in Haft

07. Juni 2010 | 16:00 Uhr | Von ddp

Jörg Kachelmann muss weiter warten. Foto: dpa

Der Meteorologe Jörg Kachelmann muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das Landgericht Mannheim will offenbar erst nächste Woche über eine mögliche Freilassung des 51-Jährigen entscheiden.

Kachelmann wird die Vergewaltigung einer Ex-Freundin vorgeworfen. Laut Gericht hatte der Verteidiger Kachelmanns unter anderem nach Vorliegen des von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen aussagepsychologischen Gutachtens beantragt, den Haftbefehl aufzuheben. Da noch weitere Stellungnahmen, unter anderem der Staatsanwaltschaft, ausstünden, werde die Strafkammer voraussichtlich erst in der nächsten Woche über den Antrag entscheiden. Einen genauen Termin gab es nicht.

Am Wochenende waren Details über Gutachten bekanntgeworden, die Kachelmann entlasten sollen. Demnach hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, noch bevor das Glaubwürdigkeitsgutachten zu den Aussagen des mutmaßlichen Opfers vorlag. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Montag, der Inhalt des Glaubwürdigkeitsgutachtens sei in der Öffentlichkeit verkürzt wiedergegeben worden. "Auch in Kenntnis dieses Gutachtens haben wir keine Veranlassung, die Tat anders zu bewerten. Wir gehen weiterhin von einem dringenden Tatverdacht aus", sagte er.

Laut Gutachten sollen sich Zweifel an der Belastbarkeit der Aussage ergeben

Laut einem "Spiegel"-Bericht ergeben sich aus dem Gutachten offenbar Zweifel an der Belastbarkeit der Aussage des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers. Demnach fehle den Schilderungen der Ex-Freundin die für einen Prozess gebotene Zuverlässigkeit. Damit sei allerdings noch keine Falschaussage erwiesen, hieß es.

Zweifel soll es laut "Spiegel" auch an der Belastbarkeit von Blut- und DNA-Spuren an einem Messer geben, das Kachelmann der Frau bei der Tat an den Hals gehalten haben soll. Laut einem Bericht des Landeskriminalamts Baden-Württemberg soll das Blut nicht eindeutig dem Opfer zugeordnet werden können. Bei DNA-Spuren am Messer habe das LKA zudem nicht klar nachweisen können, dass Kachelmann es in der Hand gehalten hatte. Auch kommt ein Heidelberger Rechtsmediziner zu dem Schluss, dass die Verletzungen bei der Frau weder eindeutig einer Fremd- noch einer Selbstverletzung zuzuordnen seien.

"Blinder Jagdeifer, schlampige Ermittlungsarbeit"

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft stellte klar, dass die nun ebenfalls bekanntgewordenen Details über die Tatwaffe sowie die Verletzungen des Opfers bereits der Anklageschrift zugrunde lägen. Es sei nicht nur das Messer, das zu dieser Bewertung der Tat geführt habe, betonte er. Details wollte er nicht nennen.

Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker hatte am Wochenende nach Bekanntwerden des Gutachtens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit "blindem Jagdeifer, schlampiger Ermittlungsarbeit, unseriösen Verfahrenstricksereien und skandalöser Schwatzsucht" den Ruf des Moderators zerstört zu haben. Dies gelte auch für das Leben des angeblichen Opfers, das sich "in eine fatale Lüge verstrickt" habe und nun "irrig" meine, an dieser festhalten zu müssen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann erhoben. Sie wirft ihm besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Kachelmann soll seine langjährige Freundin, die sich der Staatsanwaltschaft zufolge von ihm trennen wollte, in deren Schwetzinger Wohnung unter Vorhalt eines Küchenmessers zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Der 51-Jährige sitzt seit mehr als zweieinhalb Monaten in Mannheim in Untersuchungshaft. Der Moderator hat die Vorwürfe bislang bestritten.


 

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