Handball

THW-Affäre: Anklage wohl nur wegen Bestechung

10. November 2010 | 18:11 Uhr | Von Karen Katzke, dpa

Ob ein Hauptverfahren eröffnet wird, entscheidet sich in den nächsten Tagen. Die Vorwürfe Betrug und Untreue sind wohl vom Tisch.

In der Affäre um angebliche Manipulationen beim THW Kiel müssen sich der frühere THW-Manager Uwe Schwenker und der ehemalige Trainer Zvonimir Serdarusic möglicherweise nicht wegen Betrugs und Untreue verantworten. Das verlautete am Mittwoch aus Justizkreisen. Beide sind angeklagt, den Sieg im Champions- League-Finale 2007 gegen die SG Flensburg-Handewitt durch Bestechung zweier Schiedsrichter gekauft zu haben. Dem Vernehmen nach geht die 5. Große Strafkammer des Kieler Landgerichts nach derzeitiger Bewertung nicht von einem Betrug zulasten der Europäischen Handball- Föderation (EHF) aus. Sie halte auch den Vorwurf der Untreue zulasten des THW für fraglich.

Die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwoch) berichtete unter Berufung auf eine Mitteilung des Kammervorsitzenden an Verfahrensbeteiligte, dass die Kammer prüfe, ob der Straftatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr erfüllt sei. Den klagt die Staatsanwaltschaft allerdings nicht an. Die Verteidiger beider Angeschuldigten haben noch bis Freitag Zeit, dazu Stellung zu nehmen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts. Die Kammer entscheidet dann, ob sie das Hauptverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer des THW und den Erfolgstrainer eröffnet. Dazu muss sie einen hinreichenden Tatverdacht bejahen und eine Verurteilung als wahrscheinlich ansehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Januar Anklage erhoben

Den Justizkreisen zufolge gilt die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr als wahrscheinlich. Da die Kammer das Hauptverfahren dann abweichend von der Anklage eröffnen würde, könnte die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen beim Oberlandesgericht. Vermutlich werden die Ankläger aber erst einmal den Verlauf des Verfahrens abwarten, hieß es.Die Richter prüfen die Anklagevorwürfe seit April in einem Zwischenverfahren und holten dazu mehrfach Stellungnahmen der Prozessbeteiligten ein. Mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr wäre eine deutlich geringere Strafandrohung verbunden. Für Betrug und Untreue sind bis zu fünf Jahren Haft möglich. Für Bestechung wären es höchstens drei Jahre.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Januar Anklage erhoben. Sie wirft beiden Sportgrößen gemeinschaftlichen Betrug vor, Schwenker Untreue und Serdarusic Beihilfe zur Untreue. Laut Anklage ließen Schwenker und Serdarusic beiden polnischen Referees des Champions-League- Finales über einen kroatischen Mittelsmann einen fünfstelligen Geldbetrag zukommen. Schwenker soll zudem im Jahr 2008 eine unrichtige Bilanz vorgelegt und mit Serdarusic im April/Mai 2008 aus der THW-Kasse insgesamt 60.000 Euro entnommen haben. Schwenker und Serdarusic wiesen die Anklagevorwürfe zurück.


 

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