Prozess gegen Jörg Kachelmann

Staatsanwaltschaft fordert über vier Jahre Haft

18. Mai 2011 | 16:34 Uhr | Von dapd

Wettermoderator Jörg Kachelmann soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis. Foto: dpa

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Der Staatsanwalt hält Jörg Kachelmann für schuldig. In ihrem Plädoyer schließen die Anklagevertreter aus, dass sich die Exfreundin des Wetterexperten selbst verletzt habe.

Der Wettermoderator Jörg Kachelmann soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis kommen. Sie forderte am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten wegen einer besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Darauf steht eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft sieht aber Milderungsgründe wegen der Nachteile, die Kachelmann wegen der Medienberichte und Persönlichkeitsverletzungen erlitten habe.

Der Anwalt der Nebenklägerin hat sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Der Vertreter des mutmaßlichen Opfers forderte damit vor dem Landgericht Mannheim ebenfalls eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den 52-jährigen Schweizer. Rechtsanwalt Thomas Franz wandte sich gegen Vorwürfe, die Exfreundin Kachelmanns hätte die Beschuldigungen erfunden.

"Keine vernünftigen Zweifel" an Schilderungen der Nebenklägerin

Oberstaatsanwalt Oskar Gattner hatte am Mittwoch zum Ende des mehrstündigen Plädoyers der Staatsanwaltschaft erklärt, Kachelmann habe sich im Sinne der Anklage schuldig gemacht. Es gebe "keine vernünftigen Zweifel", dass sich das Tatgeschehen so wie von der Nebenklägerin geschildert zugetragen habe. Die 38-jährige Radiomoderatorin beschuldigt den 52-jährigen Kachelmann, sie am 9. Februar 2010 nach einem Streit in ihrer Wohnung mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann bestreitet das.

Drei Gutachter hatten in dem Verfahren ausgesagt, dass die Halsverletzungen vom Messer stammen können, aber nicht müssen. Der Staatsanwalt schloss in seinem Plädoyer eine Selbstbeibringung der Verletzungen, auch mit einem anderen Gegenstand, aus. Es sei zudem auszuschließen, dass die 38-Jährige sich die Hämatome an den Oberschenkeln selbst beigebracht habe, um dann später auszusagen, sie wisse nicht, wie sie entstanden seien.

Generelle Glaubwürdigkeit der Frau hervorgehoben

Zuvor hatte der Staatsanwalt die generelle Glaubwürdigkeit der Frau, die als Nebenklägerin auftritt, hervorgehoben. Nur weil sie Lügen zur Vorgeschichte der Tat längere Zeit aufrechterhalten habe, dürfe nicht der Stab über sie gebrochen werden, sagte Oltrogge. Man könne deshalb nicht behaupten, sie "in keinem Punkt die Wahrheit" sage.

Oltrogge sagte, Kachelmann habe versucht, bestimmte "Spuren zu beseitigen". So seien auf seinem Handy, auf dem er alle seine SMS-Kontakte konzentrierte, sämtliche von dem mutmaßlichen Opfer eingegangenen SMS nicht mehr vorhanden. Ebenso fehlten alle Eingänge im Zeitraum vom 16. Januar bis 12. Februar 2010. Hier sei eine Löschung der entsprechenden Kontakte erfolgt.

"Wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde"

In dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurden zudem weitere Details bekannt, die Kachelmann aus Sicht der Anklage belasten. Oltrogge zitierte aus früheren Vernehmungen des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers. Sie sagte demnach, als sie Kachelmann auf andere Frauen angesprochen habe, habe er ihr nach längerem Schweigen letztlich erzählt, dass er einen Frauenhass habe und "dass er krank ist und verrückt, wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde". Er sei auch schon beim Psychologen gewesen.

Die Staatsanwaltschaft ging auch auf die Erinnerungslücken der Frau zum mutmaßlichen Vergewaltigungsgeschehen ein. Staatsanwalt Werner Mägerle erklärte dies in seinem Plädoyer damit, dass das Kerngeschehen für sie "die Bedrohung mit dem Tod, nicht der Geschlechtsakt war".

Auseinandersetzung zwischen den Anwälten

Wenige Minuten nach Beginn des Plädoyers von Oltrogge hatte es eine Auseinandersetzung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gegeben. Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn sagte, Oltrogge wolle den Angeklagten mit Angaben aus dessen Privatleben bloßstellen, in dem er aus einem SMS-Verkehr zwischen Kachelmann und dem mutmaßlichen Opfer vor der fraglichen Nacht zitierte. Demnach schrieb Kachelmann, das gemeinsame Essen könne man für die "Hauptaufgabe" weglassen. Damit war laut Oltrogge Sex gemeint.

Der Verteidiger beantragte zunächst den Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach einstündiger Beratung zwischen den Verfahrensbeteiligten stellte Schwenn seinen Ausschluss-Antrag zurück. Das mutmaßliche Opfer war beim Plädoyer der Staatsanwaltschaft erstmals seit langer Zeit wieder persönlich bei der Hauptverhandlung anwesend. Kachelmann folgte den Plädoyers der Staatsanwälte mit offensichtlichem Interesse.

Die Verteidiger werden am 24. Mai plädieren und voraussichtlich Freispruch fordern. Die 5. Große Strafkammer will ihr Urteil am 31. Mai 2011 verkünden.

(dpad, shz)


 

Leserkommentare

 
B. BÖDECKER 18.05.2011 17:21
In dubio

das Ding ist von einer frustrierten Schl.. aufgezogen worden.Jeder soll Sex haben nach seiner Facon, jedoch danach den EX anzuklagen , ist mehr als billig. Die Frau sollte in Therapie gehen, um mal ihr eigenes Leben zu sortieren.Oder dachte Madame, dass sie sich jetzt einen "Unternehmer"geangelt hatte und sorglos leben kann?Dumm, wenn Träume zerplatzen!

A CL 18.05.2011 18:48
ich frage mich

Wie wohl die Kommentare wären, wenn Herr Kachelmann ein südländischer Moslem wäre....



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