Experten-Tipps
Schützen Sie sich vor Missbrauch
Verbraucherschützer Thomas Hagen rät:
"Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig. Dies gilt auch für Kontobewegungen von Angehörigen, die aufgrund von Alter oder Krankheit den Überblick verlieren und dank des bekannten Geburtsdatums leichte Beute unseriöser Anbieter werden können. Unberechtigt abgebuchte Beträge können innerhalb von sechs Wochen zurückgebucht werden. Darüber hinaus sollten Banken und Sparkassen die Möglichkeit einräumen, dass Abbuchungen unbekannter Quellen nicht ausgeführt werden, wenn der Kontoinhaber dies wünscht."
Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Dr. Thilo Weichert rät:
"Bei der Preisgabe der privaten Kontoverbindung sollte man absolut zurückhaltend sein, vor allem im Internet oder am Telefon. Mindestens alle zwei Wochen sollten die eigenen Kontoauszüge kontrolliert werden, ob unerwünschte beziehungsweise unberechtigte Abbuchungen vorgenommen wurden. Diesen muss umgehend bei der eigenen Bank widersprochen werden. Sobald jemand erfährt, dass Unbefugte die eigenen Kontodaten nutzen, sollte die Verbraucherzentrale oder die zuständige Datenschutzbehörde - in Schleswig-Holstein also das ULD - mit weiteren Ermittlungen beauftragt werden. Denn von solchen Datenmissbräuchen sind zumeist viele tausend Menschen betroffen."




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