Körperverletzung
Schleswiger Bürgermeister unter Verdacht
Schleswig. Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat gegen Schleswigs Bürgermeister Thorsten Dahl Ermittlungen eingeleitet. Wie Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt gegenüber den Schleswiger Nachrichten bestätigte, liege eine Anzeige wegen Körperverletzung vor. Die Ermittlungen gegen Dahl dauern an. Weitere Details nannte sie nicht.
Der betreffende Vorfall soll sich bereits vor den Osterferien ereignet haben. Demnach sei es zwischen Dahl und seiner Freundin im privaten Umfeld zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Die Frau wurde dabei offenbar verletzt. Wie aus Ermittlungskreisen verlautete, sei zudem ein weiterer Vorfall aktenkundig geworden, der sich mehrere Wochen zuvor ereignet und bei dem Dahl seine Lebensgefährtin bedrängt haben soll.
Dahl bezeichnete die Vorwürfe als Verleumdung
Es ist offensichtlich das zweite Mal seit Dahls Wiederwahl, dass sich die Ermittlungsbehörden mit dem Bürgermeister und seinem Privatleben beschäftigen müssen. Wie es aus Dahls Umfeld hieß, habe die Polizei bereits Monate vor den jetzt zur Debatte stehenden Vorfällen eine Funkstreife in seinen Wohnort Dannewerk entsenden müssen, um einen eskalierenden Streit zwischen ihm und seiner mittlerweile von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu schlichten.
Dahl bezeichnete die Vorwürfe, die zu der Anzeige wegen Körperverletzung führten, als Verleumdung. "Ich gehe davon aus, dass sich das Ermittlungsverfahren in den kommenden Tagen erledigt hat", sagte er auf Anfrage der Schleswiger Nachrichten. Er habe "keinen der ihm zur Last gelegten Tatbestände erfüllt".
Mit Entsetzen reagierten die Ratsfraktionen auf die Vorwürfe gegen Dahl
Von einem "unglaublichen Vorfall" sprach Caroline Schwarz. Die Vorsitzende des Hauptausschusses, der Dienstherr des Bürgermeisters ist, sagte: "Ich hätte erwartet, dass Bürgermeister Dahl den Ausschuss über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft informiert."
Mit Entsetzen reagierten die Ratsfraktionen auf die Vorwürfe gegen Dahl. CDU-Fraktionschef Holger Ley, von Beruf Rechtsanwalt: "Zunächst gilt auch für den Bürgermeister natürlich die Unschuldsvermutung. Andererseits leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nur dann ein, wenn tatsächlich ein Anfangsverdacht besteht." Ley sieht Dahl in der Pflicht, sich gegenüber den städtischen Gremien zu erklären. "Es ist ungeschickt von ihm, nicht gleich den Hauptausschuss über die Strafanzeige informiert zu haben. Dann wüssten wir Genaueres, und es gäbe keine weiteren Verdächtigungen." Auf jeden Fall aber müsse Dahl die Öffentlichkeit über sämtliche Vorkommnisse aufklären.
"Wer will mit einem Bürgermeister zu tun haben, der so etwas gemacht haben soll?"
Es gehe jetzt darum, Schaden von der Stadt abzuwenden, betonte Karsten Reimer (SPD). Er forderte Bürgermeister Dahl auf, sein Amt ruhen zu lassen, bis die Vorwürfe gegen ihn entkräftet seien. "Ich erwarte außerdem von ihm, dass er eine Sondersitzung des Hauptausschusses beantragt und sich dort erklärt." Es sei fatal, sagte Reimer, dass der Ruf der Stadt ausgerechnet jetzt während der Gartenschau geschädigt werde. Reimer weiter: "Und sollten sich die Vorwürfe gegen Dahl womöglich bewahrheiten, wer will dann noch im Lande mit einem Bürgermeister zu tun haben, der so etwas gemacht haben soll?"
Otmar Petersen (SSW) bekräftigte, dass der Bürgermeister im Falle einer erwiesenen Körperverletzung "aus moralischen Gründen innere Einkehr halten sollte, ob er nicht den Stuhl zu räumen hat".





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