Rot gilt auch für Radfahrer: Regeln und Strafen im Straßenverkehr
Rendsburg. Nach der Schule schnell nach Hause radeln, über die Kopfhörer im Ohr entspannt Musik hören und dabei gelegentlich die ein oder andere rote Ampel übersehen? Was für manche Fahrradfahrer vielleicht zum Alltag gehört, wird von der Polizei mit hohen Strafen geahndet. Die Jugendredaktion hat einmal zusammen gestellt, welche Regeln für Radfahrer gelten - und wie teuer Verstöße werden.
Eine rote Ampel zu übersehen, kostet zum Beispiel bis zu 45 Euro. Wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war, können sogar bis zu 100 Euro fällig werden.
Musik hören beim Radfahren ist der Polizei bis zu 10 Euro wert. Doch dabei gibt es ein Schlupfloch: Die Beamten müssen nachweisen, dass tatsächlich Musik lief und man nicht nur die Kopfhörer in den Ohren hatte.
Mit dem Handy am Ohr auf dem Fahrrad zu telefonieren, ist ebenfalls verboten und kostet 25 Euro.
Auch die Einkaufstüten, Schulranzen oder anderes Gepäck dürfen den Radfahrer nicht im Straßenverkehr beeinträchtigen - das gilt vor allem für Tüten oder Taschen am Lenker. Wenn man erwischt wird, sind 5 Euro fällig.
Selbst nebeneinander fahren darf man nur, so lange man keinen anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Wenn das passiert, werden jeweils 15 Euro für den Fahrradfahrer fällig.
Bietet sich als Freundschaftsdienst an, doch einen Freund auf dem Gepäckträger mitzunehmen, ist nicht erlaubt: bei einer Kontrolle kostet es 5 Euro.
Ein Fahrradhelm ist gegen alle Behauptungen keine Pflicht, wird aber von der Polizei empfohlen.
Natürlich muss auch die technische Ausstattung des Fahrrads den Vorschriften entsprechen. Ist das bei Bremse, Klingel und Co. nicht der Fall, werden bis zu 10 Euro in Rechnung gestellt.
Jetzt wird es langsam dunkel. Wer eine Lampe am Fahrrad hat, sie aber "wenn die Sichtverhältnisse es erfordern" nicht einschaltet, muss mit einer Strafe von 10 Euro rechnen.
Auch bei Radwegen ist für Fahrradfahrer vieles zu beachten. Radler dürfen nicht nur Radwege benutzen, sie müssen es sogar. Gekennzeichnet sind alle Radwege durch ein blaues Schild mit einem weißen Fahrrad darauf.
Radwege auf der linken Seite dürfen nur benutzt werden, wenn es durch das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" angezeigt wird. Wird ein Radweg nicht benutzt, obwohl er als solcher gekennzeichnet ist, kostet das 15 Euro. Das gilt auch, wenn man auf dem Radweg als Geisterfahrer unterwegs ist - das heißt, in die falsche Richtung fährt.
Auch Radfahrer, die in Fußgängerzonen oder Spielstraßen schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, verstoßen gegen die Verkehrsordnung und machen sich strafbar. 15 Euro kann die Polizei dafür einziehen.
Selbst beim Abbiegen gibt es viel zu beachten. Nicht jeder Radler streckt vor dem Abbiegen deutlich den Arm in die gewünschte Fahrtrichtung aus. Die Straßenverkehrsordnung ist aber eindeutig: Eine "Fahrtrichtungsänderung" muss man "rechtzeitig und deutlich ankündigen". Die Strafe bei Nichtbeachtung beträgt 10 Euro.
Beim Einordnen zum Abbiegen passieren immer wieder Fehler und Unfälle. Ein Radfahrer, der bei einer Kreuzung mit Linksabbieger- , Geradeaus- und Rechtsabbiegerspur einfach geradeaus weiterfahren will, muss auch auf der Geradeausspur bleiben und darf nicht einfach am rechten Straßenrand bleiben. Radfahrer, die sich auf der Rechtsabbiegerspur einordnen und dann einfach geradeaus weiterfahren, können abbiegende Autofahrer verwirren und verursachen nicht selten Unfälle. Wenn ein Unfall passiert, werden 35 Euro fällig, sonst etwa 10 Euro.
Bei der Frage "Straße oder Gehweg" sind die Bestimmungen eindeutig. Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, um sie als schwächste Verkehrsteilnehmer besonders zu schützen. Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren, müssen aber nicht. Wer älter ist, muss auf Radwegen oder, wenn keine vorhanden sind, auf der Straße fahren. Die rechtswidrige Benutzung des Gehweges kostet 5 Euro.
Darf man über einen Zebrastreifen fahren? Bestraft wird das zwar nicht, aber ein Radfahrer ist kein Fußgänger und nur die schützt ein Zebrastreifen. Zwar fahren Autofahrer bei einem Zebrastreifen meistens vorsichtig, anhalten müssen sie für Radler aber nicht. Ein einfacher Trick: Beim Zebrastreifen vom Fahrrad absteigen und über den Streifen schieben.
Wer nach einer Feier mit Alkohol im Blut im Verkehr auffällt oder sogar einen Unfall verursacht, macht sich bereits ab 0,3 Promille strafbar, ab 1,6 Promille gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar, wenn er überhaupt fährt. Es droht eine große Geldstrafe, wenn man im Besitz eines Führerscheins ist, kann man im Einzelfall sogar seinen Führerschein verlieren. Dasselbe gilt auch für das Radfahren unter Drogeneinfluss.
Also das nächste Mal vielleicht auf die nächste grüne Ampel warten, die Hände an den Lenker und das dabei gesparte Geld lieber für etwas Sinnvolles nutzen.




