Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Reaktionen auf das Hartz-IV-Urteil

09. Februar 2010 | 16:41 Uhr | Von Anna Kahlen

Nun ist es offiziell: Bei Hartz IV muss die Bundesregierung deutlich nachbessern. So denken die Landesparteien, Verbände und Organisationen.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die Regelung verfassungswidrig ist. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschieden die Karlsruher Richter. Die Regelsätze müssen nun neu berechnet werden. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis 31. Dezember eine Neuregelung zu schaffen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Nord begrüßt das aktuelle Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Wir hatten schon seit längerer Zeit kritisiert, dass die jetzigen Hartz-IV-Regelsätze für Kinder unzureichend sind und nicht mit der sozialen Wirklichkeit übereinstimmen. Es ist schade, dass die Politik nicht die Kraft hat, aus eigener Erkenntnis heraus zu handeln und politische Entscheidungen zu verändern, sondern erst von dem Verfassungsgericht dazu verurteilt werden muss", sagte DGB-Nord-Chef Peter Deutschland. Der DGB Nord fordert zusätzlich zur Anpassung der Hartz-IV-Sätze die Eindämmung des Niedriglohnsektors und die Beendigung von Lohndumping, um Hartz-IV-Kinder sozial mehr zu integrieren.

Nach Ansicht der FDP-Landtagsfraktion ist das Urteil "eine positive und richtungsweisende  Entscheidung". Es dokumentiere die "unsoziale Politik der ehemaligen rot-grünen Regierung" und bestätige die Position der FDP:  Die Ermittlung der Regelsatzleistung habe erhebliche Mängel, insbesondere bezüglich des kinderspezifischen Bedarfs, "der sich eben nicht prozentual von einem Einpersonenhaushalt ableiten lässt", sagte die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn. Der FDP-Landesvorsitzende Jürgen Koppelin (MdB) sagte, die prozentuale Ableitung des Satzes für Kinder vom Regelsatz für Erwachsene sei ebenso falsch wie pauschale Forderungen nach einer Erhöhung der Regelsätze. Der richtige Bedarf für  Erwachsene sowie für Kinder müsse einer sachgerechten, eigenständigen Bewertung unterzogen werden. Koppelin: "Kinder dürfen nicht wegen der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern ausgegrenzt werden oder darunter leiden, wie es leider die politische Entscheidung von SPD und Grünen war."

Nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion schafft das Urteil Klarheit darüber, dass die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger in einem "transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf" berechnet werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht habe nun klargestellt, "dass sich besonders bei Kindern die neue Bemessung stärker an der Realität orientieren muss. Darüber hinaus steht für uns fest, dass jedes Kind dem Staat gleich viel wert sein muss", sagte Ralf Stegner, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und des SPD-Landesverbandes. Es könne deshalb "nicht akzeptiert werden, dass - wie von Schwarz-Gelb beschlossen - Besserverdienende über den Kinderfreibetrag mehr Geld für ihre Kinder erhalten als Normalverdiener und dass Hartz-IV-Leistungsempfänger leer ausgehen, weil die Kindergelderhöhung auf die Regelsätze angerechnet wird".

Die Grünen im Landtag sehen in dem Urteil "einen Schlussstrich unter das Trauerspiel der niedrigen Hartz-IV-Regelsätze". Marret Bohn, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Die Hartz-IV-Regelsätze sind zu niedrig. Nicht nur die Kinderregelsätze, sondern auch die für Erwachsene. Sie decken das Existenzminimum, das auch Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben beinhaltet, nicht ab." Rasmus Andresen, Sprecher gegen Armut, sieht in der Entscheidung der Karlsruher Richter "ein gutes Signal für die Bekämpfung von Kinderarmut".

Laut der Landtagsfraktion des Südschleswigschen Wählerverbandes ist das Urteil "eine bittersüße Genugtuung für die Familien, die seit Jahren versuchen, mit den zu niedrigen Hartz-IV-Regelsätzen ihr Leben zu bewältigen". Die Entscheidung sei ein "Armutszeugnis sonder gleichen für die Bundesregierungen aus SPD, Grünen und CDU, die diese Regelsätze eingeführt und Jahre lang verteidigt haben", erklärte der sozialpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion und SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer. Das Grundproblem von Hartz IV bleibe aber auch bei realistischeren Regelsätzen bestehen, "nämlich dass die vielbeschworene Balance des Forderns und Förderns aus dem Gleichgewicht ist. Solange zu wenig getan wird, um den Betroffenen durch Aus- und Weiterbildung neue berufliche Perspektive zu eröffnen und sie so vom Arbeitslosengeld II zu befreien, bleibt Hartz IV ein Synonym für Armut und Aussichtslosigkeit".

Der Landesvorstand der Linken fordert die Landesregierung in Bezug auf das aktuelle Urteil auf, sofort zu handeln und bis zur Umsetzung Anfang 2011 "den Kampf gegen die rapide ansteigende Kinderarmut in Schleswig-Holstein" in den Vordergrund zu stellen. Nach Ansicht der Linken müssen die auf Bundes- und Landesebene für Hartz IV verantwortlichen Parteien CDU, SPD, FDP und Grüne nun die Folgen "ihrer menschenunwürdigen Politik" rasch beheben. Konkret werden von der Linken die Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene auf  500 Euro sowie die Abschaffung der Sanktionsparagraphen gefordert. Hartz IV müsse durch eine "bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung" ersetzt werden, "die Armut tatsächlich verhindert und die BürgerInnenrechte der Betroffenen achtet". -  "Gut, dass sich Mutige gefunden und geklagt haben", sagte Antje Jansen, sozialpolitische Sprecherin der Linken im Landtag.

"Bis zum Ende des Jahres steht mit der Neuregelung der ARGEN, der Kosten der Unterkunft und der Überarbeitung von HARTZ IV die Sozialpolitik in Deutschland vor einer Herkulesaufgabe", sagte Werner Kalinka, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Er betonte: "Wir stehen vor erheblichen Veränderungen in der Sozialgesetzgebung." Man sei nun gefordert, die wesentlichen Aspekte der rot/grünen Sozialpolitik, die das Bundesverfassungsgericht bemängelt, besser zu machen. "Die betroffenen Menschen warten darauf", so Kalinka.

Heiner Garg (FDP), Landesminister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, spricht in Bezug auf das Urteil von einer Bestätigung der Forderung Schleswig-Holsteins nach einer Neuberechnung der Kinderregelsätze. Kinder seien "keine kleinen Erwachsenen, sondern haben eigene Bedürfnisse, auch für sie muss ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet sein", so der Sozialminister. Dazu gehörten "ein Mindestmaß an Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen und kulturellen Leben". Durch eine Neuberechnung kämen zwar neue Herausforderungen auf die Sozialsysteme zu, "aber wer Kindern dauerhaft Bildungs- und Entwicklungschancen verwehrt, stellt die Weichen für die nächste Generation von Hilfeempfängern".

In die Begrüßung des aktuellen Urteils reihen sich auch zahlreiche Verbände ein. Abeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Kinderschutzbund, die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) setzen sich für echte Chancengleichheit ein und fordern eine Grundsicherung für alle Kinder, erklärten aber, dass "höhere Kinderregelsätze nur ein erster Schritt" sein können.  Die nun höchstrichterlich verlangte eigenständige Berechnung des tatsächlichen Bedarfs von Kindern löse nicht "die grundsätzlichen Systemmängel unserer milliardenschweren Familienförderung". Die Regelsätze für Kinder müssten erhöht und ihr tatsächlicher Bedarf eigenständig ermittelt werden, statt diesen prozentual aus dem Hartz-IV-Eckregelsatz für Erwachsene abzuleiten.

Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche sieht in dem Urteil den dringenden Bedarf, Hartz IV schnell nachzubessern. Kinder dürften nicht durch die Lebenssituation der Eltern von Geburt an benachteiligt aufwachsen, erklärte der Vorsitzende der Kirchenleitung, Bischof Gerhard Ulrich, in Kiel. Alle Kinder sollten gleichermaßen Zugang zu gesunder Ernährung, ärztlicher Versorgung, Bildung und sozialen Gruppierungen wie Sportvereinen und Jugendorganisationen ermöglicht bekommen. "Dies ist durch die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche offenbar deutlich nicht mehr der Fall", so der Bischof.

Der Sozialverband Hamburg fordert bezüglich des Urteils nun einen einheitlichen Regelsatz von 450 Euro für Erwachsene und Kinder, bedauerte jedoch, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht zu einer rückwirkenden Korrektur habe durchringen können. Hamburgs Verdi-Chef Wolfgang Rose forderte Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich gar auf, sich für frühere  Aussagen zum Hartz-IV-Regelsatz für Kinder zu entschuldigen. Wersich hatte 2007 in der Diskussion um den Regelsatz von 2,56 Euro pro Tag für die Ernährung von Kindern erklärt, der Betrag sei "nicht existenzgefährdend". Rose sagte, es sei die "die Zeit gekommen, dass sich Regierungspolitiker auch einmal entschuldigen für das, was sie angerichtet haben".

Landtagspräsident Torsten Geerdts sagte zum Verfassungsgerichtsurteil: "Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik einen eindeutigen Auftrag erteilt. Mit der Neuregelung steht für mich aber nicht nur die Reform der Hartz-IV-Leistungen im Vordergrund, sondern auch die Frage, wie unser Land als Sozialstaat funktionieren kann." Nach Ansicht von Geerdts befindet sich insbesondere das Landesparlament in der Pflicht, ,"die Rolle unseres Sozialstaates und unserer sozialen Sicherungssysteme verantwortlich mitzugestalten". Es gehe nicht allein um Regelsätze oder sonstige Details, sondern um die Balance aus Demokratie, Sozialstaat und Rechtsstaat. "Der gesellschaftliche Zusammenhalt unter Einschluss aller Bevölkerungsgruppen muss gewährleistet sein."

Kritisch sieht Alfred Boss, Forscher am Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel, das Urteil: "Wenn es zu einer Anhebung der Regelsätze kommt, wird der Abstand zwischen ALG II und Arbeitseinkommen verringert. Für ALG-II-Bezieher wird es dadurch weniger attraktiv, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen", sagte er. Eigene Untersuchungen hätten ergeben, dass es sich für viele gering qualifizierte Hartz-IV-Bezieher mit Kindern bereits heute kaum lohne, im Niedriglohnsektor zu arbeiten. Vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils sei es also umso dringlicher, die "Anreize und Hilfen zur Aufnahme einer  sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu verbessern", so Boss.


 

Leserkommentare

 
ANDRE SCH 09.02.2010 18:43
Ich werd nicht mehr

Das ist typisch-kaum hat das BVG ein Urteil verkündet-schon quaken alle Unken das selbe Lied und tun so ,als wenn Sie es schon immer gewußt haben ,das die Regelsätze zur Ausrottung der Armen festgelegt wurden .
Da frage ich mich wirklich :Warum hat denn vorher von diesen wirklichkeitsfremden Politikern einer vdas Maul aufgemacht und etwas geändert?



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