Bundesgerichtshof

Prozess um Lara Mias Tod wird neu aufgerollt

24. Mai 2011 | 17:45 Uhr | Von dpa

Der Prozess um die vernachlässigte Lara Mia muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die Eltern aufgehoben. Es sei fehlerhaft.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob das Urteil des Hamburger Landgerichtes auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück an eine andere Jugendschwurgerichtskammer. Das Urteil sei rechtsfehlerhaft, Beweise seien nicht ausreichend gewürdigt worden, sagte der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf am Dienstag in Leipzig. Er macht zugleich deutlich, dass Lara Mias Mutter und ihr Ex-Freund in einem neuen Prozess nicht wieder so glimpflich davonkommen dürften.

Die neun Monate alte Lara Mia war im März 2009 gestorben, völlig abgemagert auf nur noch 4,8 Kilogramm. Die inzwischen 20 Jahre alte Mutter und ihr drei Jahre älterer Ex-Freund hatten das Baby monatelang nicht genug gefüttert - aus Gleichgültigkeit, wie die Richter annahmen. Um ihr Haustier - einen Hasen - hätten sie sich mehr gekümmert als um Lara Mia. Das Paar war im ersten Anlauf lediglich zu Jugendstrafen auf Bewährung von zwei Jahren sowie neun Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte das Urteil als zu milde angefochten.

Ganze Palette von Straftaten rückt ins Visier

Die Hamburger Richter hätten den Angeklagten "allzu leichtfertig zugebilligt", dass sie den Tod des Mädchens nicht erkannt hätten, sagte Basdorf. Sie hatten nämlich den Krankenwagen gerufen - obwohl Lara Mia da schon Stunden tot gewesen sein muss. Diesen sinnlosen Anruf beim Notarzt hatten die Hamburger Richter als sogenannten Rücktritt von einem versuchten Totschlag gewertet. Beide wurden nur wegen gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflichten verurteilt, die Mutter noch wegen Misshandlung.

Bundesrichter Basdorf sagte, im neuen Strafverfahren müsse eine ganze Palette von Straftaten ins Visier genommen werden - von gefährlicher Körperverletzung bis zum Totschlag. "Es mag sein, dass sogar Mord zu prüfen sein mag", sagte Basdorf. Allerdings sehe er dafür nur schwache Anzeichen. Der 23-Jährige dürfe nicht wieder nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Basdorf: "Als der Fall richtig dramatisch wurde, da war er längst erwachsen." Und für die Mutter käme eine Bewährungsstrafe so gut wie nicht in Betracht.

(dpa, shz)


 

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