Nach Lara Mias Tod
Prozess gegen Sozialarbeiterin
Kerzen und Kuscheltiere lagen nach Lara Mias Tod in einem Hauseingang im Stadtteil Wilhelmsburg. Foto: Dpa
Mit kleinen Kindern kennt sie sich eigentlich bestens aus. Doch dass das Baby Lara Mia aus Hamburg-Wilhelmsburg ein Notfall ist, scheint die Sozialarbeiterin nicht zu merken. Viel zu leicht ist das Mädchen, viel zu dünn. Noch Anfang März 2009 hält sie die Kleine angeblich auf dem Arm. Und befindet, sie sei wohlauf. Acht Tage später - die Betreuerin ist im Urlaub - stirbt das Kind, abgemagert bis auf Haut und Knochen.
Die 59-Jährige steht von diesem Dienstag an vor dem Amtsgericht Harburg. Die Anklage wirft der Frau fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen vor. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Die Sozialarbeiterin schweigt bisher zu den Vorwürfen.
Die genaue Todesursache ließ sich nie klären
Die 19 Jahre alte Mutter des Babys und ihren Ex-Lebensgefährten hat das Hamburger Landgericht bereits Mitte Juli zu Bewährungsstrafen verurteilt. Hauptgrund für die Bewährung: Die genaue Todesursache ließ sich nie klären. Lara Mia stand zwar nach Ansicht der Richter kurz vor dem Hungertod. Rechtsmediziner konnten aber auch einen plötzlichen Kindstod nicht ausschließen.
In der Urteilsbegründung ging der Vorsitzende Richter nicht nur mit der jungen Mutter hart ins Gericht - sondern auch mit den Behörden in der Hansestadt. "Es wurde eher an Hilfe als an Kontrolle gedacht", kritisierte er. "Da hätte etwas anderes geschehen müssen."
Lara Mia stand seit ihrer Geburt unter dem Schutz der Behörden
Dabei hat Hamburg doch aus dem Fall Jessica gelernt. Jessicas Eltern hatten ihre Tochter monatelang wie eine Gefangene ohne ausreichendes Essen und Trinken in einem verdunkelten Zimmer gehalten. Das völlig verwahrloste Mädchen aß zuletzt Teppichreste und seine eigenen Haare.
Lara Mia dagegen steht von Anfang an, seit ihrer Geburt, unter dem Schutz der Behörden. Ihre Betreuerin gilt als sehr erfahren. Die Mitarbeiterin des Rauhen Hauses - eines Trägers der Jugendhilfe - kümmert sich zunächst zehn Stunden pro Woche um die junge Familie, später nur noch fünf - weil alles so gut zu laufen scheint. Und dennoch wird das Kind nur neun Monate alt. Wer ist schuld am Tod des Babys, was ist schiefgelaufen?
Betreuerin hätte den bedrohlichen Zustand bemerken müssen
Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) erklärt im April 2009, zu viel Routine und Erfahrung hätten bei den zuständigen Mitarbeitern zu einem "unkritischen Blick" geführt. Nach einem Bericht der Sozialbehörde hätte die vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) beauftragte Sozialarbeiterin - die nun angeklagte Betreuerin - den bedrohlichen Zustand des Babys bemerken müssen.
Zahlreiche Mitarbeiter des ASD schlagen nach Lara Mias Tod Alarm und klagen über unzumutbare Arbeitsbedingungen. An den Bedingungen habe sich kaum etwas geändert, kritisiert Sieglinde Frieß von der Gewerkschaft ver.di noch in diesem Juni. "Es ist wie bisher, sie sind überlastet. Und sie haben immer das Gefühl, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen."
In erster Linie hatten die Mutter und ihr Ex-Freund die Verantwortung
In der Verhandlung gegen Lara Mias Eltern rügt der Richter, dass der Sozialarbeiterin die dramatische Unterernährung des Kindes nicht ins Auge gesprungen sei. "Sie hätte es sich ja zumindest einmal unbekleidet zeigen lassen können, dann hätte es kein Vertun mehr gegeben." Schließlich wog das kleine Mädchen bei seinem Tod nur noch 4,8 Kilo. Das Doppelte wäre normal gewesen.
Und auch die Staatsanwaltschaft erklärt bei der Anklageerhebung gegen die Betreuerin: "Wir gehen davon aus, dass sie die Gewichtsabnahme des Kindes bemerkt hat und von Familienangehörigen auf die mangelhafte Versorgung aufmerksam gemacht worden ist." Sie habe aber den "unzutreffenden Angaben der Mutter zu Vorsorgeuntersuchungen und ärztlichen Diagnosen" Glauben geschenkt. Für die Anklagebehörde ist aber klar: In erster Linie hatten die Mutter und ihr Ex-Freund die Verantwortung für Lara Mia. "Die Betreuerin diente nur als eingezogenes Netz."





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