Studentenproteste
Polizei räumt Hamburger Audimax
Seit sechs Wochen haben Studenten der Universität Hamburg den größten Hörsaal besetzt. Jetzt beendete die Polizei mit zwei Einsatzmannschaften die Protestaktion. Die Beamten räumten in Gegenwart der amtierenden Uni-Präsidentin Gabriele Löschper um 6.30 Uhr das Audimax. Das Uni-Präsidium hatte einen entsprechenden Strafantrag gestellt - die Studenten hatten trotz mehrfacher Aufforderung des Präsidiums das Gebäude nicht verlassen. Sie wollten sogar über die Feiertage bleiben.
"Wir begleiteten die Besetzer nach draußen. Der Einsatz verlief friedlich", so Polizeisprecher Holger Vehren gegenüber shz.de. Unter den 21 Personen, die im Gebäude vorgefunden wurden, befanden sich allerdings nur wenige Studenten. Die Polizei nahm ihre Personalien auf. Ob es jetzt zur Anzeige wegen Hausfriedensbruchs kommt, konnte Uni-Sprecherin Katrin Greve auf Anfrage nicht sagen: "Wir müssen jetzt erst einmal den Bericht der Polizei abwarten."
Wachbecken von den Wänden gerissen
Im Gebäude sei durch die Besetzung ein großer Schaden entstanden. "Um hier wieder einen geregelten Lehrbetrieb zu ermöglichen, kommen einige Kosten auf die Universität zu", sagte Greve. Nach Angaben der Polizei wurden zahlreiche Wände und Sanitäranlagen beschmiert, auch Waschbecken von den Wänden abgerissen.
"Wir mussten der Besetzung jetzt beenden. Wir konnten die Sicherheit über die Feiertage und Silvester nicht mehr gewährleisten", so Greve. Das Sicherheitspersonal hätte in den vergangenen Wochen rund um die Uhr arbeiten müssen. Außerdem seien die hohen Energiekosten nicht mehr zu rechtfertigen. Auch die Beschwerden von Studenten wegen ausfallender Vorlesungen hätten das Präsidium zu dieser Entscheidung gebracht, erklärt die Sprecherin.
Ein Student musste auf die Wache
Am Rande der Besetzung kam es zu einem Zwischenfall. Ein Student hat nach Angaben der Polizei Widerstand geleistet und wurde daraufhin auf die Wache gebracht. Wenig später ließ man ihn gehen. Der Betroffene will jetzt Rechtsmittel gegen das seiner Meinung nach zu harte und ungerechtfertigte Vorgehen der Polizei einlegen. Die Polizei wollte sich zu diesem Vorfall nicht weiter äußern.
Der Dialog mit den Studenten über Missstände an der Universität Hamburg wird fortgesetzt, versprach Katrin Greve: "Wir werden mit dem Asta zusammen im neuen Jahr eine Veranstaltung über die Reformprozesse an der Universität durchführen."
Die Besetzung war Teil einer bundesweiten Protestwelle von Studenten. Sie kritisieren die schlechten Studienbedingungen und eine misslungene Umsetzung der Bologna-Reform. Zudem wollen sie die Abschaffung von Studiengebühren und eine Demokratisierung der Universitätsstrukturen durchsetzen. Die Hochschulrektorenkonferenz versprach daraufhin Änderungen am Studiensystem vorzunehmen. Zudem kündigte Bildungsministerin Annette Schavan an, das Bafög aufzustocken zu wollen.
Leserkommentare
Die Studierenden haben durch ihren mutigen und gesetzlich legitimierten Streik eine richtige Antwort auf sexuelle Belästigung, unqualifizierte DozentInnen, marode Strukturen, schlechte bauliche Instandhaltungen, unzureichende Arbeitsplätze, miserable Verwaltungen etc etc gegeben - bedauerlich das eine konstruktive, rationale, normative Auseinandersetzung, in demDialog, wenn schon nicht beim Bafög, menschenwürdig und intelligent, geschweige denn gesellschaftskonfom abgeht. Wer mit Beschädigung reagiert, sind in diesem Fall v.a. die Staatsbeamten, also die Verwaltung (u.a. § 186 Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.) und einige Beamte mit Polizeibefugnissen (§ 340 Stgb § 340 Körperverletzung im Amt
(1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 224 bis 229 gelten für Straftaten nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend)
Wir haben eine Bildungsmisere, wir haben eine Bildungskrise, die einen Streik mit dem eindimensionalen, transitiven Weg der friedlichen und rechtskonformen Verbesserung zwingend erforderlich macht.
Wenn die Intelligenz streikt, ist die falscheste Antwort staatliche Gewalttätigkeit, die bekannte übliche Ignoranz, Unwille zur Wahrheit und ein Niederschweigen. Sondern dann ist eine Gesellschaft durchaus gehalten in sich zu gehen und sich zurückzunehmen.
Lieber "SEHER",
wenn du aufmerksam gelesen hättest, wäre dir nicht entgangen, dass unter den Protestanten offenbar nur wenige Studenten waren. Vermutlich wieder mal überwiegend Chaoten aus der Schanze. Ich kenne genug Studenten, die gegen die Besetzung, aber auch gegen Teile der Bologna-Reform waren. Also Protest ja, aber die Schäden können meiner Meinung nach ruhig auf die dort aufgefundenen Idioten umgelegt werden.
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Ganz toll, unsere zukünftigen Leistungsträger sind nur armselige Sachbeschädiger. Das hätte ich nicht erwartet. Festellung der Personalien und dann haften alle gemeinsam und solidarisch für die angerichteten Schäden. Die sollten sich was schämen!!! Ach ja und dann sofort relegieren !!!! Konstruktiver Protest ist ok. Aber die Schäden zahlt doch nicht etwa der Steuerzahler?????