Urteil in Kiel
NPD gegen "Hells Angels": Freispruch
Im Prozess um eine Massenschlägerei zwischen Mitgliedern der rechten Szene und der Rockerbande Hells Angels hat das Kieler Landgericht den angeklagten Ex-NPD-Funktionär Peter B. freigesprochen. Die Kammer habe zwar "erhebliche Zweifel" daran, dass der Angeklagte einen Hells Angel sowie dessen Begleiter lediglich aus Notwehr schwer verletzte, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag bei der Urteilsbegründung in Kiel. Weil jedoch zahlreiche Zeugen, unter anderem die beiden Opfer, keine Angaben zum Geschehen machten, sei der Sachverhalt nicht zweifelsfrei aufzuklären.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten fünf Jahre und sechs Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Sie wertete es als wenig glaubwürdig, dass der 35-Jährige bei der Massenschlägerei seinem am Boden liegenden Freund in Notwehr habe helfen wollen. Ihrer Ansicht nach hatte der Angeklagte die Auseinandersetzung gesucht. Ein Vertreter der Anklage kündigte nach dem Urteil an, Revision gegen die Entscheidung prüfen zu wollen.
Vor Beginn eines anderen Prozesses über einen weiteren Angriff auf ein Mitglied der Rockerbande war es zu der Massenschlägerei zwischen beiden Gruppen gekommen. Dabei waren ein Mitglied der Rockerbande lebensgefährlich und dessen Begleiter durch eine Messerattacke schwer verletzt worden. Die Polizei nahm damals 20 der insgesamt 30 Beteiligten fest.
Motiv nicht zu erklären
Der Vorsitzende Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, es sei denkbar, dass eine bestimmte Tat geplant war und deren Aufklärung durch das Tragen von Sonnenbrillen und schwarzen Jacken erschwert werden sollte. Auch könnten die Handverletzungen der Opfer von Abwehrversuchen stammen. Das Motiv für die Tat sei aber nicht zu klären.
Der angeklagte ehemalige NPD-Landeschef von Schleswig-Holstein äußerte sich in dem Verfahren nicht zur Sache. Er hatte während seines Haftprüfungstermins jedoch eingeräumt, mit einem Messer auf die beiden Männer eingestochen zu haben. Dies will er allerdings in Nothilfe für einen am Boden liegenden Freund getan haben. Ein Anwalt des Angeklagten warf den Behörden Ermittlungsfehler vor. Die Tat sei dem 35-Jährigen nicht nachzuweisen.
Die insgesamt sechs Verhandlungstage des Prozesses fanden im besonders gesicherten Saal 132 statt. Dieser trennt Zuschauer und Verfahrensbeteiligte durch Sicherheitsglas.
Leserkommentare
ich finde es gut pack schlægt sich und vertrægt sich.sollen sie sich solange die køpfe einhauen bis keiner mehr da ist dann werden nich unschuldige Menschen(Ordnungshueter)unnøtig mit reingezogen. Man sollte auch niemanden wegen seiner gesinnung anders behandeln! egal ob Hells Angel, linker oder rechter!!!Ich denkemal Gesellschaftstauglich iss keiner der 3 Gruppen!!
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Schade, dass die HARTEN JUNGS die immer von RECHT und ORDNUNG und EHRE und RESPEKT reden so armselige Gestalten sind. Mal wieder was zum totlachen. ich hätte es lieber wenn sich dieses braune Gesocks und die kriminellen Motorradschläger im Sinne des Wortes einfach "Totlachen". Ekelhaft, dass es so etwas in einer demokratischen Gesellschaft geben kann. Hier scheitert der Rechtsataat leider An EHRE, RECHT und RESPEKT...