Kachelmann-Prozess
Nervenkrieg um die Ex-Geliebte
Das mutmaßliche Opfer, die Nebenklägerin im Prozess gegen den wegen des Verdachts der Vergewaltigung angeklagten Meteorologen Joerg Kachelmann. Foto: dpa
Sie betritt den Gerichtssaal durch eine Seitentür. Um den Hals hat die blonde, schlanke Frau ein schwarzes Tuch gebunden. Ihre Lippen sind pinkfarben geschminkt. Sie versucht ein Lächeln. Dann setzt sie sich auf den Zeugenstuhl. Am neunten Verhandlungstag des Prozesses gegen Jörg Kachelmann sollte endlich das mutmaßliche Opfer zu Wort kommen. Die ehemalige Geliebte des Fernsehmoderators - in den Medien wird sie meist "Sabine" genannt - beschuldigt Kachelmann, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Der Schweizer Wetterexperte bestreitet das.
Wie der Prozess ausgeht, wird davon abhängen, wem das Gericht glaubt. Kachelmann schaut sie an, als sie in den Saal kommt. Später blickt sie immer wieder zu ihm hinüber. Es ist, als wollten sie zeigen: Ich kann dir noch in die Augen schauen. Beide sehen aus, als hätten sie in letzter Zeit viel zu wenig geschlafen.
Die Kamera ist gnadenlos
"Sabines" Stimme klingt brüchig, als sie die Fragen zur Person beantwortet: Alter? "37" - Familienstand? "Ledig" - Beruf? "Ich bin Radiomoderatorin", sagt sie mit schüchterner Stimme. Der Zeugenstand gleicht einer Versuchsanordnung für ein psychologisches Experiment: Vor dem Tisch ist eine Kamera aufgebaut, das Bild der ehemaligen Geliebten wird auf eine große Leinwand im Gerichtssaal projiziert.
Das soll den Gutachtern helfen, die die Glaubwürdigkeit "Sabines" beurteilen. Da sie schräg hinter der Frau sitzen, könnten sie sonst ihre Mimik nicht sehen. So aber sieht der ganze Gerichtssaal ihr Gesicht, in Großaufnahme, leicht gelbstichig. Die Kamera ist gnadenlos. Und sie zeigt "Sabines" zunehmende Verzweiflung, als Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock mit immer neuen Anträgen weitere Unterbrechungen der Verhandlung erzwingt.
Der Vorsitzende Richter lehnt eine Belehrung ab
Zunächst bemängelt Birkenstock, dass "Sabine" vom Vorsitzenden Richter nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung belehrt wurde. Die Vorschrift sagt, wie es Birkenstock später plastisch beschreibt, "dass man sich als Zeuge nicht selbst in die Pfanne hauen muss" - juristisch gesagt: Ein Zeuge darf schweigen, wenn er ansonsten Gefahr läuft, selbst strafrechtlich verfolgt zu werden. Das könnte nach Auffassung der Verteidigung eine Rolle spielen, weil "Sabine" in einer Aussage vor der Polizei zunächst teilweise falsche Angaben gemacht hatte und sich deshalb wegen falscher Verdächtigung strafbar gemacht haben könnte.
Der Vorsitzende Richter lehnt jedoch eine Belehrung ab. Daraufhin beantragt Birkenstock einen förmlichen Beschluss. Das Gericht zieht sich für fast 50 Minuten zur Beratung zurück, bevor es den Antrag zurückweist. Paragraf 55 diene nicht dem Schutz des Angeklagten, sondern des Zeugen. Deshalb sei der Antrag unzulässig. Sofort beantragt Birkenstock eine weitere Unterbrechung. Wieder wird der Saal geräumt, wieder muss "Sabine" warten, mehr als eine Stunde lang.
Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter der Strafkammer
Nach der Pause stellt Birkenstock schließlich einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter der Strafkammer. Begründung: Die Richter hielten eine Strafbarkeit der Nebenklägerin wegen falscher Verdächtigung "für zweifellos ausgeschlossen". Nur dann sei keine Belehrung nötig. Dies aber bedeute, dass das Gericht sich entschieden habe, der Nebenklägerin zu glauben. Deshalb habe der Angeklagte die Sorge, die Richter "stünden der Aussage der Nebenklägerin nicht mit der gebotenen Distanz und Unparteilichkeit" gegenüber".
Erneut wird die Sitzung unterbrochen. "Sabine" bleibt zunächst sitzen. Sie stützt den Kopf auf die Hand. Dann rafft sie sich auf und verlässt den Saal.





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