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Urteil
Mutter aus Darry: ihr Wahn wütet weiter
Der Vorsitzende Richter Jörg Bromann (Mitte) und die Richter Bodo Clausen (li.) und Sven Heitmann. Foto: dpa
Sie hat im Wahn ihre fünf Kinder getötet und sie gilt weiter als gefährlich. Am Donnerstag verurteilte das Kieler Landgericht Steffi B. zur dauerhaften Unterbringung in der Psychiatrie. Sie hatte in Darry (Schleswig-Holstein) ihre kleinen Söhne erst betäubt und dann erstickt.
Die paranoid schizophrene Frau habe ihre Kinder im Alter von drei bis neun Jahren Anfang Dezember vergangenen Jahres aus Liebe getötet, um sie vor bösen Mächten zu schützen, stellte der Vorsitzende Richter Jörg Brommann fest. Die 32-Jährige sei schuldunfähig. "Ihr Wahnsystem ist aber immer noch intakt", sagte Brommann. Um angesichts ihrer Gefährlichkeit weiteren Übergriffen vorzubeugen, müsse sie langfristig in eine Fachklinik.
Die Mutter glaubte, zum besten ihrer Kinder zu handeln
Noch immer sei die Mutter in religiöse paranoide Vorstellungen verstrickt, die sie zur Tat trieben, betonte Brommann. "Niemand wird wirklich verstehen, was in ihr vorgegangen ist. Das für uns gültige Verständnis von Recht und Unrecht ist für sie nicht mehr erkennbar gewesen." Die Mutter habe geglaubt, "zum vermeintlich Besten ihrer Kinder und zu ihrem Schutz zu handeln". Die Tat, die bundesweit Entsetzen und Fassungslosigkeit ausgelöst hatte, sei deswegen als Totschlag und nicht als Mord zu werten.
Erste Anzeichen der Erkrankung hätten sich bereits vom Jahr 2000 an gezeigt. Ab 2006 bestimmte dann der Wahn zunehmend die Handlungen der 32-Jährigen. Sie hörte schließlich "böse Stimmen", die erst sie, dann auch ihre geliebten Kinder bedrohten, schilderte der Vorsitzende Richter. Sie habe ihre fünf Söhne "vor Quälerei und Verfolgung durch die bösen Mächte beschützen wollen". Die Tötung der Jungen, die nur im Jenseits sicher seien, sei ihr als einziger Ausweg erschienen. Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen von Anklage, Verteidigung und Nebenklage.
Die 32-Jährige verbarg ihr Wahnsystem in "doppelter Buchführung"
Wie zuvor schon ein Gutachter machte Brommann deutlich, dass die 32-Jährige ihr Wahnsystem geschickt mit einer "doppelten Buchführung" verbarg und die Tat planvoll vorbereitete. "Ihre wahnhaften Vorstellungen waren dabei für sie über jeden Zweifel erhaben", sagte er. So konnten die verschiedenen Hilfen nicht greifen. Weil die Paranoia der Frau im Sommer 2006 so zunahm, dass sie Haushalt und Kinder allein ihrem Mann überließ, drängte sie der 35 Jahre alte Amerikaner, zum Psychiater zu gehen. "Dämonen haben sie von der Arbeit abgehalten", schilderte Brommann das damalige Geschehen. Alle drei Minuten habe die Frau sich und ihre Kinder segnen müssen.
Die Familienhilfe und der Sozial-Psychiatrische Dienst wurden eingeschaltet, doch sie konnten die Tat nicht verhindern. "Ich sah das Krankhafte", sagte ein behandelnder Facharzt vor Gericht. Er habe aber keine Möglichkeit gehabt, die Frau gegen ihren Willen im Krankenhaus zu behalten. Die 32-Jährige wollte damals und auch später nur ambulante Therapie und Medikamente. Das Verbrechen beging sie dann planvoll, kaufte Schlaf- und Beruhigungstabletten, schickte den Vater unmittelbar vor der Tat zu einer Freundin nach Berlin.
Vater Michael K.: "Nun funktioniere ich irgendwie"
Michael K., Vater der drei jüngsten Kinder, sagte nach dem Urteil, es sei sehr wichtig für ihn gewesen, seiner Frau ins Gesicht zu schauen. "Nun funktioniere ich irgendwie." Sie hatte seinen Blick stets gemieden: An allen vier Verhandlungstagen saß die 32-Jährige nahezu regungslos da und blickte vor sich hin, die Hände im Schoß gefaltet. Nur einmal, als der Richter schildert, wie die Kleinen aus der Betäubung aufwachen und sich verzweifelt gegen den Tod durch ihre Mutter wehren, beißt sie sich auf ihre Lippen und unterdrückt ein Weinen. Michael K. hielt es nicht auf seinem Stuhl. Er verlässt den Gerichtssaal. "Es war für mich ein Schock und Horror, während des Prozesses die Details zu erfahren - das konnte ich mir nicht noch einmal anhören", sagte er später.
Die Anwältin des Vaters will jetzt prüfen, ob ein "wesentlich engmaschigeres und engagierteres Verhalten der Behörden möglich gewesen wäre", wie Ulrike Jäger-Mohrhagen sagte. Auch ein mögliches Fehlverhalten des Facharztes werde sie untersuchen lassen. "Was wirklich am Vater nagt, ist die Frage, ob durch engagiertes, aktiveres Eingreifen der Behörden die Tat hätte verhindert werden können." Für das Gericht spielte diese Frage in dem Sicherungsverfahren keine Rolle - hier ging es nur um die Unterbringung der psychisch kranken Mutter.





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