Unterirdische CO2-Speicher

Bundeskabinett beschließt CCS-Gesetz mit Vetorecht

13. April 2011 | 12:38 Uhr | Von Henning Baethge / dpa

Mit "Zeitbombe CO2-Endlager" demonstrieren Greenpeace-Anhänger gegen die CCS-Technologie. Foto: dapd

"Im gesamten Landesgebiet wird der Ausschluss von Gebieten ermöglicht." Dieser Satz steht in der neuen Begründung des CCS-Gesetzes. Ein Erfolg für Schleswig-Holstein.

Die Bundesregierung hat das umstrittene Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CO2) beschlossen. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Entwurf von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) zur Erforschung des sogenannten CCS-Verfahrens. Das Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, ist ein Baustein im schwarz-gelben Energiekonzept für mehr Ökostrom und Klimaschutz.

Die Regierung will das CCS-Verfahren (Carbon Dioxide Capture and Storage) bis 2017 erproben lassen. Dabei wird das bei der Kohleverbrennung anfallende Treibhausgas CO2 abgeschieden und tief unter die Erde verpresst. In Brandenburg hat der Energiekonzern Vattenfall eine Pilotanlage gebaut.

Gesetz mit Vetorecht - Erfolg für Schleswig-Holstein

Einen großen Erfolg erzielte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU): Er hat sich mit seiner Forderung nach einem Vetorecht durchgesetzt. Die Länder werden die umstrittenen Anlagen auf ihrem Territorium verhindern können. Mit dieser Entscheidung hat Kanzlerin Angela Merkel sich auf die Seite von Carstensen und Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) gestellt und gegen Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), der einen Ländervorbehalt abgelehnt hat.

Mit Röttgen hatte sich Carstensens Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) bereits vor einem Monat auf die jetzige Fassung geeinigt. Darin steht der Satz: "Die Länder können durch Landesgesetz bestimmen, dass eine Erprobung der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist." In der Gesetzesbegründung heißt es zudem: "Im gesamten Landesgebiet wird der Ausschluss von Gebieten ermöglicht." Mit diesen Klauseln kann das Land die Kohlendioxidlager nach Überzeugung de Jagers abwehren. "Unsere massiven Vorstöße bei Röttgen und Brüderle haben sich ausgezahlt", sagte er. Er werde so bald wie möglich ein Gesetz vorstellen, "in dem wir darlegen werden, warum CO2-Einlagerung in den einzelnen Landesteilen Schleswig-Holsteins nicht in Frage kommt".

Brüderle befürchtet komplette Blockade

Brüderle hatte das ausgehandelte Vetorecht blockiert, weil er fürchtet, am Ende werde gar kein Land die neue CCS-Technik zulassen. CCS steht für "Carbon Capture and Storage" und soll den Ausstoß des Klimakillers CO2 verringern, indem das in Kohlekraftwerken entstehende Treibhausgas nicht mehr in die Luft entweicht, sondern durch Pipelines in unterirdische Kavernen geleitet wird. Kritiker befürchten, dass das Gas aus der Erde austritt oder Salzwasser ins Grundwasser verdrängt.

Potenzielle Lagerstätten liegen  im Norden Schleswig-Holsteins und im Wattenmeer. Vor allem in Nordfriesland bildete sich daher eine starke Protestbewegung. "Der konsequente Widerstand der Bürger und der Landesregierung hat den Durchbruch ermöglicht", freute sich der Sylter CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing. Die Flensburger Grünen-Abgeordnete Ingrid Nestle kritisierte allerdings, dass in der "ausschließlichen Wirtschaftszone" allein der Bund über CO2-Speicher im Watt bestimmen darf. Die Zone umfasst die Gebiete des deutschen Festlandsockels, die mehr als 22 Kilometer von der Küste entfernt sind.

(bg, dpa, shz)


 

Leserkommentare

 
HANS STEIN 12.04.2011 21:52
Halbe Wahrheit

Der Haken ist, dass eine Ablehnung nur technisch begründet möglich ist. Hier soll der Bürger doch wieder nur hinters Licht geführt werden. Ein fauler Kompromiss...

KAI B. 13.04.2011 00:09
Die Angst bleibt!

@HANS STEIN
das befürchte ich auch!

Um CCS auszuschliessen, müssen die Bundesländer ein Landesgesetz verabschieden, das eine "fachliche Begründung "für die Ablehnung enthalten muss.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung selbst sollen aber die möglichen "fachlichen Begründungen" für eine Ablehnung von CCS-Projekten gar nicht genauer definiert sein.
Mit Absicht?
Eine Hintertür für die Energiekonzerne, um uns zu beschei..en?
Nach den vielen Versuchen von Herrn Brüderle und Herrn Röttgen uns keine oder eine nicht funktionierende Länderklausel unterzujubeln fehlt einfach das Vertrauen!

Außerdem: In der "ausschließlichen Wirtschaftszone" Wattenmeer bestimmt allein der Bund über CO2-Endlager. Die Zone umfasst die Gebiete des deutschen Festlandsockels, die mehr als 22 Kilometer von der Küste entfernt sind. CO2-Endlager können Durchmesser von weit über 50 km annehmen und es kann CO2 weit weg vom Injektionspunkt austreten und auch weit entfernt das Grundwasser versalzen und kontaminieren!
Von den Auswirkungen auf das Ökosystem Wattenmeer ganz zu schweigen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

KAI B. 13.04.2011 19:21
Sind wir wieder verarscht worden?

Einen Gerichtsstreit erwartet auch Oliver Krischer, Sprecher für Energie- und Ressourceneffizienz der Grünen Bundestagsfraktion. "Die Formulierung ist keineswegs ein rechtssicheres Ausschlusskriterium für eine CO2-Verpressung in den einzelnen Bundesländern, so Krischer. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieser unklaren Formulierung einzelne Unternehmen klagen werden um CO2 verpressen zu können." Den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein warf er vor, ihre bisherige Abwehrhaltung gegen das CCS-Gesetz "zugunsten einer äußerst schwammigen Formulierung aufgegeben" zu haben.

oliver-krischer.eu/detail/nachricht/stand-und-bewertung-zum-ccs-gesetz-nach-verabschiedung-im-bundeskabinett.html

HANNES KIESSLING 14.04.2011 05:08
Alles ein abgekartetes Spiel!

Ich trau diesen Brüdern nicht, das ist doch alles hintenrum abgekartet! Wenn es soweit ist, dann reichen unsere "technischen Gründe" halt nicht aus...

Nur ein Bedingungsloses Vetorecht ist ein echtes Vetorecht!



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