Vergewaltigungsprozess
Kachelmanns Gutachter als befangen abgelehnt
Bernd Brinkmann kann deshalb nicht mehr als Gutachter am Prozess teilnehmen. Der Rechtsmediziner aus Münster war in seinem Gutachten davon ausgegangen, dass sich das mögliche Vergewaltigungsopfer selbst die Verletzungen beigebracht hatte. Sie habe bereits ein Jahr vorher Experimente durchgeführt. Dazu habe sie sich offenbar selbst blaue Flecke an den Oberschenkeln zugefügt und beobachtet, wie sich die Verletzungen entwickelten.
Tatsächlich waren auf dem Computer des möglichen Opfers zwei Fotos sichergestellt worden, die die Frau mit blauen Flecken an einem Oberschenkel zeigten. Es ist möglich, dass die Aufnahmen Teil der sado-masochistischen Praktiken zwischen Kachelmann und seiner langjährigen Freundin waren. Diese Möglichkeit hatte Brinkmann bei seinen Schlussfolgerungen überhaupt nicht in Betracht gezogen.
Deshalb sah es das Gericht als berechtigt an, dass die Staatsanwaltschaft seiner Unbefangenheit misstraute. Die 5. Große Strafkammer akzeptierte deshalb den Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft als begründet. Die Verteidigung beantragte sofort nach Verkündung des Beschlusses eine Unterbrechung des Prozesses.





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