Prozess gegen Kachelmann

Gericht beginnt mit Beweisaufnahme

15. September 2010 | 15:55 Uhr | Von dpa

Jörg Kachelmann auf dem Weg zum Gericht. Foto: dapd

Mit zitternder Stimme gibt die Frau an, vergewaltigt worden zu sein: Im Prozess gegen Jörg Kachelmann ist der Notruf der Ex-Geliebten des Fernsehmoderators bei der Polizei vorgespielt worden.

Mit der Aufnahme eines dramatischen Notrufs hat im Vergewaltigungsprozess gegen Fernsehmoderator Jörg Kachelmann die Beweisaufnahme begonnen. Das Gericht ließ am dritten Verhandlungstag den Anruf von Kachelmanns ehemaliger Geliebter bei der Polizei vorspielen. "Ich bin heute Nacht vergewaltigt worden und weiß nicht, was ich jetzt machen soll", sagt die Frau mit zitternder Stimme. Auf die Frage "Von wem?" zögert die Frau. Dann sagt sie: "Von meinem Freund." 

Es war der bewegendste Moment in einem Verfahren, das bislang von prozessrechtlichen Streitigkeiten zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft geprägt war. Kachelmann wird beschuldigt, in der Nacht auf den 9. Februar seine langjährige Geliebte in ihrer Wohnung in Schwetzingen in Baden-Württemberg mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Vorwürfe.

"In Schwetzingen würde man sagen: Rumgeknutsche" 

Als erster Zeuge wurde am Mittwoch der ermittelnde Kriminalbeamte gehört. Das mutmaßliche Opfer, eine 37 Jahre alte Radiomoderatorin, sei am Tag nach der möglichen Tat zwei Mal vernommen worden. Dazwischen sei sie rechtsmedizinisch und gynäkologisch untersucht worden. Obwohl klar war, dass Kachelmann noch am selben Tag nach Kanada zu den Olympischen Winterspielen fliegen wollte, entschied die Staatsanwaltschaft, ihn zunächst nicht festnehmen zu lassen. "Wir hatten seinerzeit Bedenken hinsichtlich eines dringenden Tatverdachts", sagte Oberstaatsanwalt Oskar Gattner.

Kachelmann wurde erst am 20. März bei seiner Rückkehr aus Kanada am Flughafen Frankfurt verhaftet. Er wurde, erzählt der Kriminalbeamte, von einer jungen Frau abgeholt. Auf dem Weg zum Parkhaus "wurden Zärtlichkeiten ausgetauscht", berichtet der Beamte. "In Schwetzingen würde man sagen: Rumgeknutsche." 

Staatsanwaltschaft lehnte vorgeschlagene Gutachter ab

Der Beamte sprach Kachelmann dann unmittelbar vor seinem Auto an.
"Ich habe ihn zur Seite genommen und erklärt, dass ich einen Haftbefehl gegen ihn habe." Kachelmann habe "ruhig und abgeklärt" reagiert. "Er hat keine besonders emotionale Reaktion gezeigt." Zum Tatvorwurf habe er nichts gesagt.

Kachelmann selbst verfolgte die Verhandlung weiter weitgehend regungslos. Er will sich vorerst nicht vor Gericht äußern. Am Montag war seine Aussage vor dem Haftrichter verlesen worden, in der er die Vorwürfe bestritt. Noch am Morgen hatten Kachelmanns Verteidiger einen weiteren Antrag gestellt, der zu einer zeitweiligen Unterbrechung des Verfahrens führte: Sie fordern, dass von ihnen benannte Sachverständige Gutachten über die Glaubwürdigkeit und die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers erstellen dürfen. Die Staatsanwaltschaft lehnt dies ab. Sie hält die vorgeschlagenen Gutachter für befangen.

Die Anklage beruhe auf einer "intentionalen Falschbelastung"

Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock forderte, die Rechtsmediziner Bernd Brinkmann und Markus Rothschild mit Gutachten über die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers zu beauftragen. Damit solle bewiesen werden, "dass sämtliche Verletzungen auf Selbstverletzungen zurückzuführen sind", sagte Birkenstock. Die Anklage beruhe auf einer "intentionalen Falschbelastung".

Die 37-Jährige hatte unter anderem Blutergüsse an den Schenkeln und eine Verletzung am Hals. Diese Verletzung soll laut Anklage entstanden sein, als Kachelmann ihr ein Küchenmesser an die Kehle drückte. Außerdem beantragte die Verteidigung, ein psychiatrisch- psychologisches Gutachten zu erstellen. Dies soll die Glaubwürdigkeit der Frau infrage stellen.

Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge trat den Anträgen entgegen. Die von der Verteidigung benannten Gutachter seien befangen, sie hätten bereits vor Prozessbeginn Stellungnahmen zugunsten Kachelmanns abgegeben. Das Gericht stellte die Entscheidung über die Anträge zunächst zurück.


 

Leserkommentare

 


Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu schreiben. Anmelden

Warum muss ich mich anmelden/registrieren?

shz.de distanziert sich prinzipiell von allen in den Leserkommentaren geäußerten Meinungen ohne Rücksicht auf deren Inhalte. Alle Beiträge in den Leserkommentaren geben ausschließlich die persönlichen Ansichten und Meinungen der User wieder.

Bitte beachten Sie unsere Richtlinien für Kommentare!

 

SHZ.DE MOBIL

Auch unterwegs bestens informiert!

Mit der iPhone-App und dem Mobilportal von shz.de haben Sie die neuesten Nachrichten aus Schleswig-Holstein immer zur Hand.

Weitere Informationen...

 
INSTITUT50PLUS
Lebendig leben...
Angebote für eine aktive Lebensgestaltung
 
HÄUFIG GELESEN

26-Jähriger rast gegen Baum und stirbt

Tödlicher Verkehrsunfall auf der B5 zwischen Lauenburg und Schnakenbek: Ein 26 Jahre alter Mann ...mehr

 
 


KONTAKT | IMPRESSUM | AGB | DATENSCHUTZ