Hunde an die Leine
Aus dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz wird darauf hingewiesen, dass Hunde nach dem Nationalpark- und dem Landeswassergesetz auf allen Deichen und Vorländern zu allen Jahreszeiten angeleint werden müssen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Hunde würden Rastvögel verscheuchen, Brutvögel auf ihren Nestern stören und manchmal sogar junge Seehunde angreifen, die am Strand liegen, heißt es in einer Mitteilung. Von Seiten des Landesbetriebes werden daher alle Hundehalter gebeten, das "Anlein-Gesetz" zu beachten. "Wildtiere im Nationalpark Wattenmeer und Schafe auf den Deichen können sich nicht selbst schützen. Wir müssen hier Verantwortung übernehmen", sagt Dr. Johannes Oelerich, der Direktor des Landesbetriebes.
So nutzen zum Beispiel Millionen Vögel jedes Jahr das Wattenmeer, um dort zu rasten, zu brüten oder zu mausern. Viele Arten sind in ihrem Bestand gefährdet. Um ihnen zu helfen, sollten Brut- und Rastgebiete nicht betreten werden und Hunde angeleint werden. Denn Vögel sehen in jedem Hund einen Feind und versuchen zu flüchten. Das kostet Energie. Die von Hunden verscheuchten Vögel verlieren Fettreserven, sie können ihre Jungen nicht gegen Nesträuber schützen oder ihre Gelege kühlen aus. Ein Faltblatt ist erhältlich bei der Nationalpark-Verwaltung in Tönning, Telefon 04861/96200.
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