Freispruch

Jörg Kachelmann arbeitet wieder für Meteomedia

31. Mai 2011 | 11:28 Uhr | Von dapd

Jörg Kachelmann bei der Ankunft vor dem Gericht. Foto: dpa

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Wettermoderator Jörg Kachelmann wurde vom Landgericht Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Jetzt will er wieder für seine frühere Firma Meteomedia tätig werden.

Der freigesprochene Wettermoderator Jörg Kachelmann will ab sofort wieder für die Meteomedia Gruppe arbeiten. Das teilte die Firma am Dienstag unmittelbar nach dem Urteil auf ihrer Internetseite mit. Dazu gehörten auch seine Kommentare zum Wetter in Medien wie Radio Basel, Radio Primavera und Twitter. Zusätzliche öffentliche Auftritte seien in Zukunft nicht ausgeschlossen. "Meteomedia freut sich über den längst überfälligen Freispruch ihres Firmengründers Jörg Kachelmann", erklärte die Firma. Die ARD will Kachelmann aber vorerst nicht zurück holen. "Solange das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen ist und das Urteil keine Rechtskraft erlangt hat, sieht die ARD in dieser Angelegenheit keinen Entscheidungsbedarf", sagte ein Sprecher.

Der Vorsitzende Richter Michael Seidling sagte zum Freispruch, das Urteil beruhe nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld Kachelmanns oder einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt sei. Das Landgericht Mannheim habe aber begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten, der deshalb "in dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten) freizusprechen sei. Ein Urteil könne nicht aufgrund einer bloßen Verdachtslage gesprochen werden. Die Verdachtsmomente hätten sich zwar im Laufe der Verhandlung "abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt".

 

Persönlichkeitsrechte mit Füßen getreten

Seidling sagte weiter, das Gericht sei überzeugt, die juristisch richtige Entscheidung getroffen zu haben. Eine Befriedigung verspüre das Gericht jedoch nicht. "Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht - ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle, rachsüchtige Lügnerin."

Deutliche Kritik übte Seidling an den Medien und den Blogs im Internet. Sowohl die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten als auch die der Nebenklägerin seien "mit Füßen getreten" worden. Mit Befremden reagierte die Strafkammer auf ein Presseorgan, das im Internet zur Abstimmung über das Urteil im Fall Kachelmann aufgerufen hatte.

Staatsanwaltschaft zieht Revision in Betracht

Scharf kritisierte der Vorsitzende Richter Verteidiger Johann Schwenn. Dieser habe mehrfach in seinem Verhalten vor der Strafkammer Anstand und Respekt vermissen lassen. Schwenn widerum hat nach dem Freispruch für seinen Mandanten scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft geübt. Sein Mandant sei "aufs Schäbigste" behandelt worden, sagte er am Dienstag. Das Urteil sei nicht anders zu erwarten gewesen. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, sie werde in der kommenden Woche prüfen, ob sie Revision einlegt.

Das Urteil wurde im Gerichtssaal mit Jubel aufgenommen. Es ging ein Aufschrei durch das Publikum. Schon Stunden vor dem Urteilsspruch hatten sich über hundert Menschen vor dem Gericht versammelt, um eingelassen zu werden.

Die Anklage hatte dem 52-jährigen Schweizer besonders schwere Vergewaltigung seiner Ex-Freundin vorgeworfen und eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Der Indizienprozess vor der 5. Großen Strafkammer, in dem Aussage gegen Aussage stand, hatte rund neun Monate gedauert. Die Ex-Freundin warf Kachelmann vor, sie in ihrer Wohnung mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann bestritt die Vorwürfe.

(dapd, shz)


 

Leserkommentare

 
DER SCHLESWIG- HOLSTEINER 31.05.2011 11:03
Schuldig oder nicht Schuldig

Das Urteil mit der Betonung "Freispruch mangels Beweis" ist eine widerliche Form der Gerichtsbarkeit Die Betonung hat immer einen bitteren Nachgeschmack. Wan endlich wird in Deutschland Recht gesprochen. Schuldig oder nicht Schuldig. Halbschuldig aus Mangel an Beweisen, was ist das für eine Rechtsprechung. Klar und deutlich wird in anderen Ländern das Urteil gesprochen und das bla bla der deutschen Richter die hier wieder einmal ein Urteil verkündet haben, dass dem Recht zuwider ist.
Wer hat denn nun gelogen? Die Anklägerin oder der Angeklagte. Ich würde diesen Freispruch nicht akzeptieren wenn ich nicht schuldig bin. Reinen Gewissens würde ich dagegen angehen. Wenn keine Beweise da sind oder nur Vermutungen daraus zu erkennen sind, ist ein klarer Freispruch ohne wenn und aber zu verkünden.
Was die Richter in Mannheim da wieder abgezogen haben ist nicht Fisch oder Fleisch. Es ist nichts anderes als jemanden einen Stempel aufzudrücken mit dem jemand als nicht mehr Ehrenhaft gilt.

JUTTA WILKENS 31.05.2011 12:02
Prozeß Kachelmann

sachlich bleiben...sicher...das ist unglaublich wichtig bei einem solchen Prozeß und darf natürlich nicht aus den Augen gelassen werden. Dafür sind "Profis" am Werk...andererseits ist es bei einem solchen Prozeß, mit einer solchen Medienbeteiligung und einem solch fragwürdigen Interesse der breiten Öffentlichkeit...mehr als beachtlich, das eine normal intelligente Frau die Kraft und die Nerven aufbringt, sich einem solchen Prozeß auszusetzen...Hierbei davon auszugehen, das es sich um verletzte Eitelkeit oder Rachegefühle handeln könnte, halte ich für mehr als naiv. Wie mag diese Frau sich wohl nun in diesem Moment fühlen...wie mögen sich alle Frauen fühlen, denen ein solches Unrecht widerfahren ist...oder die sich überlegen, nach einer Vergewaltigung den Schutz des deutschen Rechtsstaates zu beanspruchen....Hmmmm...Sachlichkeit...sicher...Wir alle werden niemals die Wahrheit über diesen Prozeß erfahren...aber die potenzielle Möglichkeit...das das Opfer im Recht ist, und in diesem unseren Land jedoch kein Recht erfährt, macht mir Bauchschmerzen...Wie gesagt...die Wahrheit kennen letztlich nur die beiden..Es wäre besser gewesen, wenn dieser Prozeß nicht derart öffentlich abgehandelt worden wäre...Besser für Kachelmann....dessen "offizielle" Unschuld ich akzeptiere..und auch besser für die Anklägerin, mit der ich im Moment das größte Mitgefühl hege !

MC RABAUKE . 31.05.2011 13:07
@Jutta Wilkens

und die Möglichkeit, daß Kachelmann tatsächlich NICHT vergesaltigt haben könnte, trotzalledem aber vor Gericht gezogen wurde, sein Ruf ruiniert wurde und er seinen Job verloren hat, und nun nur einen Freispruch 2. Klasse erhält, das macht mir Bauchschmerzen.
Wenn es so ist wie Sie sagen, daß NUR diese beiden Personen die Wahrheit kennen, dann sollten und dürfen Sie nicht so werten, wie sie es tun !! denken Sie mal drüber nach - und wie Sie Sie selbst schreiben - Sachlich bleiben !
Der Rabauke

EWALD NEUMANN 31.05.2011 14:29
Freispruch zweiter Klasse...

Das geht in Ordnung. Denn die Richter konnten sich nicht richtig für eine Verurteilung entscheiden, obwohl es Indizien und glaubhafte Darstellungen der Staatsanwaltschaft gegeben hat.
Ein bitterer Beigeschmack wäre sicher auch bei einer Verurteilung zurück geblieben. Wäre es ein Freispruch erster Klasse gewesen, dann wären, wahrscheinlich auch so schon, nicht unerhebliche Kosten auf die Nebenklägerin dazu gekommen. Das im Hinblick, das sie doch die Wahrheit gesagt haben könnte, wäre eine doppelte Ohrfeige gewesen. So wird sich Kachelmann hüten, sich mit Regressforderungen an die Nebenklägerin zu wenden.

KLAUS HÖLKESKAMP 31.05.2011 14:57
Urteil

Die Klägerin hätte sich über die Folgen eines öffentlichen Prozesses im klaren sein müssen, sie ist weder minderjährig noch von einem Fremden "vergewaltigt" worden. In diesem Fall konnten die Richter nur so handeln. Beide können wohl mit dem "Freispruch" leben, nur traurig, daß der Steuerzahler für die Kosten aufkommen muß

SARAH W. 31.05.2011 21:10
Männer pauschal diskriminieren

Alice Schwarzer sollte einfach 'mal die Fresse halten !



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