Chronologie
Etappen im Fall Kachelmann
20. März: Der damals 51-Jährige wird am Frankfurter Flughafen festgenommen, nachdem er von einem ARD-Einsatz bei den Olympischen Winterspielen zurückkehrte. Er steht nach Ermittlungen der Polizeidirektion Heidelberg im Verdacht, Anfang Februar seine langjährige Freundin nach einem Beziehungsstreit in ihrer Wohnung gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Der Vorfall war bereits im Februar angezeigt worden.
22. März: Die Staatsanwaltschaft Mannheim erlässt gegen den Journalisten und Moderator Haftbefehl wegen des Verdachts auf Vergewaltigung. Er kommt in Untersuchungshaft. Kachelmann bestreitet die Vorwürfe über seinen Anwalt.
24. März: Kachelmann zieht seinen Haftprüfungsantrag laut Staatsanwaltschaft zurück. Der Moderator wolle zunächst weitere Beweisanträge formulieren und dann einen neuen Haftprüfungstermin beantragen, hieß es. Zuvor hatte Kachelmann sich in einem mehrstündigen, nichtöffentlichen Haftprüfungstermin dem Amtsgericht Mannheim gestellt.
19. Mai: Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen Kachelmann erhoben. Sie wirft dem Moderator und Meteorologen besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Kachelmann soll seine langjährige Freundin, die sich der Staatsanwaltschaft zufolge von ihm trennen wollte, in deren Schwetzinger Wohnung unter Vorhalt eines Küchenmessers zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.
6. Juni: Im Fall Kachelmann gibt es offenbar Zweifel an der Belastbarkeit der Aussage des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers. Laut einem "Spiegel"-Bericht geht aus einem Glaubhaftigkeitsgutachten hervor, dass den Schilderungen der Ex-Freundin, wonach der TV-Wettermoderator sie in der Nacht zum 9. Februar vergewaltigt haben soll, die für einen Prozess gebotene Zuverlässigkeit fehlen. Damit sei allerdings noch keine Falschaussage erwiesen, heißt es.
29. Juni: Die Verteidigung des Meteorologen will vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Freilassung ihres Mandanten erreichen. Sein Anwalt Reinhard Birkenstock legt Beschwerde gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft ein. Aus rechtsmedizinischer Sicht stehe nach den vorliegenden Sachverständigengutachten fest, dass die angebliche Vergewaltigung, wie die Anzeigeerstatterin sie geschildert habe, nicht stattgefunden haben könne und daher erfunden sein müsse, betont der Anwalt.
1. Juli: Kachelmann bleibt in Haft. Das Landgericht Mannheim lehnt einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls und Freilassung des Wettermoderators ab. Kachelmann sei dringend verdächtig, sich der "besonders schweren Vergewaltigung" und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht zu haben, heißt es. Die Kammer begründet die Entscheidung unter anderem damit, dass die Aussage des mutmaßlichen Opfers zur Tat sowie zum Geschehen vor und nach der Tat nach Aktenlage glaubhaft sei.
7. Juli: Der Wettermoderator soll auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe weiter in Untersuchungshaft bleiben. Wie ein Sprecher der Behörde in Karlsruhe mitteilt, wird beantragt, die Haftbeschwerde des 51-jährigen Schweizers als unbegründet zu verwerfen, da die Gründe für die Inhaftierung nicht entkräftet werden konnten. Die Akten seien zwischenzeitlich dem zuständigen Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vorgelegt worden.
9. Juli: Die zuständige 5. Strafkammer des Landgerichts Mannheim teilt mit, dass der Prozess gegen Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und Körperverletzung am 6. September beginnt. Die Verhandlung soll bis 27. Oktober dauern, 15 Termine sind angesetzt.
29. Juli: Kachelmann wird aus der Untersuchungshaft freigelassen. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe gibt seiner Haftbeschwerde statt.
Da zum jetzigen Zeitpunkt kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, ordnet der Senat die Freilassung des Moderators an. Zur Begründung heißt es, dass die Nebenklägerin die einzige Belastungszeugin sei und deshalb "Aussage gegen Aussage" stehe.





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