Todesfall auf der "Gorch Fock"

Eltern zeigen Ex-Kapitän an

04. September 2011 | 14:41 Uhr | Von dapd, dpa, shz.de

Der Tod der Kadettin Jenny Böken auf der "Gorch Fock" soll juristisch neu aufgerollt werden. Foto: dapd

Jenny Böken starb mit 18 Jahren auf der "Gorch Fock". Sie fiel während einer Nachtwache über Bord. Ihre Eltern haben jetzt Strafanzeige gestellt.

Die Eltern der vor drei Jahren bei einer Fahrt des Segelschulschiffs "Gorch Fock" ums Leben gekommenen Offiziersanwärterin Jenny Böken wollen, dass der Fall noch einmal juristisch aufgearbeitet wird. Sie hätten jetzt Strafanzeige gestellt und die Wiederaufnahme der Ermittlungen in dem Fall beantragt, sagte eine Sprecherin der Kieler Staatsanwaltschaft am Samstagabend und bestätigte einen Bericht der "Aachener Zeitung".

Laut dem Blatt richten sich die Anzeigen gegen den mittlerweile suspendierten Kapitän, den Schiffsarzt sowie zwei Offiziere. Diese Einzelheiten wollte die Sprecherin zunächst nicht bestätigen. Laut Zeitungsbericht habe der Kapitän seine Dienstaufsicht sträflich vernachlässigt, der Arzt Anzeichen von Schlafstörungen bei der Kadettin ignoriert. Dem Anwalt der Eltern soll zudem ein Protokoll des Havarieausschusses vorliegen, wonach auf der "Gorch Fock" geduldet wurde, Schwimmwesten nicht regelmäßig anzulegen. Juristisch treten laut Zeitungsbericht nach Ablauf von drei Jahren Verjährungsfristen in Kraft. Kommandant Schatz war im Januar 2011 abberufen worden, nachdem im November 2010 erneut eine Offiziersanwärterin tödlich verunglückt war.

Bereits im Januar hatte Mutter Marlis Böken ihre Pläne bekannt gegeben. Ihre Tochter war in der Nacht zum 4. September 2008 während ihrer Nachtwache über Bord gegangen und ertrunken. Die Ermittlungen in dem Fall waren vor längerer Zeit eingestellt worden.


 

Leserkommentare

 
PETER CARSTENS 04.09.2011 14:18
Gleichbehandlung

Bei allen Respekt vor dem Angedenken an die Tote und der Trauer der Eltern: die junge Frau ist als Soldatin gestorben. Allein bei den Auslandseinsätzen der BW sind bisher 99 Soldaten gefallen - 19 wählten davon (lt. Spiegel) den Selbsttod.

Das der Tod eines weiblichen Soldaten so einen Unterschied zu den anderen 98 Gefallenen in der Berichterstattung macht zeigt, dass die Öffnung der Bundeswehr für weibliche Soldaten zwar unter dem Punkt "Rechte" gesellschaftlich gewollt ist, unter dem Begriff "Pflichten/Opfer" aber eine mehr als unglückliche Sonderrolle erfährt. Für die Hinterbliebenen der männlichen Gefallenen muss das einen mehr als bitteren Beigeschmack hinterlassen.

B. BÖDECKER 04.09.2011 16:53
Bei allem Respekt

der Trauer gegenübe den Eltern: ist nunmal passier. Wie Herr Carstens schon schrieb, sind 99 Soldaten gefallen. Die Marine ist nunmal eín sicherer Arbeitsplatz, und Jenny B hätte sich ja auch in einem anderen Zweig niederlassen könne, z B Verwaltung. Auch , wenn einiges schief gelaufen ist, muss man auch den Fauen eine
Schuldzuweisung anlasten. Wenn ich selbst überfordert bin, muss ich den Traum eben aufgeben.Leben ist wichtiger , auch wenn das eigene Kind noch so viel träumt.

MICHAEL HENKEL 05.09.2011 16:49
An der Sache vorbei

auch ich möchte an dieser Stell zunächst meinen Respekt vor der Trauer der Eltern ausdrücken und feststellen, das mich die Strafanzeige zunächst ein wenig befremdet hat. Bei weiterem Nachdenken kam ich dann aber dazu, dass diese Anzeige natürlich zum einen aus juristischen Gründen erfolgen musste (Verjährung/Frist einhalten) zum anderen bei den gemachten Vorwürfen sicherlich nicht aus egoistischen Gründen erfolgte sondern um nachfolgende Besatzungsmitglieder vor eben solchen Fehlleistungen zu schützen. Sollten tatsächlich gewisse Anzeichen ignoriert worden oder auch nur übersehen worden sein, muss ein Zeichen gesetzt werden, dass dies so nicht hingenommen werden kann und wird.
Den vielleicht vermeidbaren Unfalltod eines jungen Soldaten, egal welchen Geschlechts, aber mit den im Kampfeinsatz gefallenen Soldaten zu vergleichen geht meiner Meinung nach völlig an der Sache vorbei. Vorzuschlagen, die junge Frau hätte ja auch eine andere Verwendung ansteuern können ist eigentlich an Zynismus nicht zu überbieten und verlangt ausserdem mindestens nach einer ordentlichen Spende in die Chauvi-Kasse. Fehlt nur noch der Hinweis auf die Kombüse.
In gefahrvollen Berufen, wie unter anderem dem des Soldaten, müssen Sicherheitsstandards gewahrt werden. Passiert dies nicht, ist die Schuld auch dann nicht vorrangig beim Opfer zu suchen, wenn es eine Frau ist. Ein solcher Unfall ist aufzuklären und die dazu führenden Umstände sind abzustellen. Genauso wie Schiessunfälle in Afghanistan und Verkehrstote auf dem Truppenübungsplatz.



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