Sterbehilfe
Diskussion ohne Respekt und Liebe
Sterben, Tod und Trauer: Wie kann ein gesetzlicher Schutz dieses wichtigen zwischenmenschlichen Bereichs gestaltet werden? Foto: dpa
Karlsruhe / Flensburg. Wo verläuft die Grenze zwischen "aktivem Töten" und "natürlichem Sterben"? Tötet jemand, der den Schlauch einer lebenserhaltenden Magensonde durchschneidet, oder sorgt er nur dafür, dass eine Behandlung abgebrochen wird, die den todkranken Patienten von seinem "natürlichen Sterben" trennt?
Es ist eine schwere Entscheidung, die der Bundesgerichtshof treffen will, wenn er Freitag sein Urteil über den angeklagten Rechtsanwalt Wolfgang Putz fällt. Was wird dem Juristen vorgeworfen?
Eine schriftliche Patientenverfügung gab es nicht
Für den "Fall der Fälle", hatte Erika Küllmer ihrer Tochter Elke G. im vertraulichen Gespräch gesagt, wolle sie "nicht künstlich am Leben gehalten werden". Dann kam er, dieser "Fall der Fälle", mit dem niemand wirklich gerechnet hatte: Nach einer Hirnblutung fiel die damals 71-Jährige ins Wachkoma. Vier lange Jahre verbrachte sie hilflos in einem Pflegeheim-Bett. Eine schriftliche Patientenverfügung, die das Abschalten der Geräte gerechtfertigt hätte, gab es nicht. Und so kümmerte sich eine gerichtlich eingesetzte Betreuerin um alle Rechtsgeschäfte der schwer kranken Patientin - und darum, dass sie am Leben gehalten wurde.
Gegen den eigenen Willen, davon war die Tochter überzeugt. Deshalb erkämpfte sie mit ihrem Rechtsanwalt Wolfgang Putz zunächst die Aufhebung der professionellen Betreuung und übernahm dann gemeinsam mit ihrem Bruder die Aufgabe, für die Mutter zu sorgen. Nun - Ende 2007 - sollte der Wille von Erika Küllmer Wirklichkeit werden, sollte die schwerkranke, alte Frau für immer einschlafen dürfen.
Lebensverlängerung gerichtlich angeordnet
Alles sei vorbereitet gewesen, berichtet Anwalt Putz. Da habe sich eine Juristin des Heimes gemeldet. Wenn die Kinder die künstliche Lebensverlängerung nicht weiter erlauben würden, würde das Heim ihnen Hausverbot erteilen, soll sie gesagt haben. Jetzt riet Putz seinen Mandanten, selbst tätig zu werden und die Magensonde über der Bauchdecke abzutrennen. Sowohl das Heim als auch der Anwalt informierten danach Staatsanwaltschaft und Polizei. Eine Fortsetzung der Lebensverlängerung wurde angeordnet. Doch nur eine Woche später starb Erika Küllmer - an Herzversagen.
Tochter und Anwalt kamen vor Gericht. In einer ersten Verhandlung vor dem Schwurgericht Fulda wurde Elke G. frei gesprochen, Putz zu neun Monaten wegen versuchten Totschlags auf Bewährung verurteilt. Schließlich habe er den Rat erteilt, die Magensonde abzutrennen.
Erlösender Richterspruch erwartet
Ist es tatsächlich strafbare Sterbehilfe, die Putz begangen hat? Viele Menschen hoffen auf eine richtungsweisende, klare Entscheidung des Bundesgerichtshofs und auf ein Ende der in Deutschland herrschenden Ungewissheit darüber, ob und wie Sterbewillige straflos unterstützt werden dürfen. Sie fordern den erlösenden Richterspruch: "Wer aktiv eine Behandlung beendet und natürliches Sterben zulässt, der tötet nicht."
Auch Rechtsanwalt Putz hofft auf so eine allgemeingültige Aussage. "Diese generell-abstrakte Vorgabe kann es beim Thema Sterbehilfe aber nicht geben", meint dagegen der Flensburger Palliativmediziner Ingemar Nordlund. "Rationale Regelungen werden den individuellen Gegebenheiten des Sterbens nicht gerecht; Sterben ist ein komplexer Prozess." So könne dieselbe Handlung - nämlich der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung - in einem Fall eine aktive, gegen den Willen des Patienten gerichtete Tötung sein. Dann nämlich, wenn der Patient gerne weiter leben möchte, selbst wenn er bewusstlos wirkt oder Schwierigkeiten hat, sich zu äußern. In einem anderen Fall dagegen sei der Behandlungsabbruch die zu respektierende Umsetzung des unbedingten Willens eines Menschen zu sterben. Es komme immer auf den Einzelfall und "darauf an, was der Betroffene wirklich will", betont der langjährige ärztliche Leiter des Flensburger Katharinen-Hospizes. Statt auf einen einfachen Richterspruch, hofft Nordlund auf ein kommendes juristisches Regelwerk, das den Bereich Sterben, Tod und Trauer unter einen besonderen Schutz stellt.
Standards zum Ermitteln des wirklichen Willens nötig
"Was wir brauchen, sind Standards, nach denen der wirkliche Wille eines Menschen ermittelt werden muss." Denn hier liege das große Problem, wenn es um Sterbehilfe geht: herauszufinden, was jemand will, der nicht mehr bei Bewusstsein ist, der vielleicht seit Jahren schon im Wachkoma liegt. Steht er noch zu dem, was er als gesunder Mensch äußerte: "Auf keinen Fall Lebensverlängerung" oder "so lange leben wie möglich"? Oder will er jetzt, da er die Situation wirklich erlebt, und sie erst wirklich beurteilen kann, etwas ganz anderes?
"In manchen Fällen", sagt Ingemar Nordlund, "können Menschen, die den Patienten kennen und die ihn lieben, herausfinden, was er wirklich will." Ihnen gelinge häufig eine Kontaktaufnahme, selbst wenn der Betroffene bewusstlos und zu jeder Kommunikation unfähig scheint. "Plötzlich bewegen die Kranken einen bestimmten Muskel oder das Augenlid und wir können damit anfangen herauszufinden, was er möchte." Für Nordlund steht fest: Es ist der Wille des Patienten, der die Grenze zwischen "aktivem Töten" und "natürlichem Sterben" bildet.
"Also ist es unsere Pflicht, diesen Willen zu erforschen und dem Patienten einen in seinem Sinne würdevollen Tod zu ermöglichen - wenn er es wünscht." Dafür aber brauche es Zeit, Respekt und Liebe. Und: "Das fehlt mir in dieser aktuellen Sterbehilfe-Diskussion."
Leserkommentare
Aktive Sterbehilfe sollte - sofern der Patient bei rationalem Bewusstsein ist - unbedingt erlaubt sein. Ich habe selbst bei zwei Grosseltern miterlebt, dass die "Lebensverlaengerung" zur Qual fuer *alle* Betroffenen wird. Ich denke, man sollte den Kranken die selbst gewaehlte Todesart "Nahrungsverweigerung" ersparen.
Bei bewusstlosen Patienten kann es m.E. keine pauschale Loesung geben - eine Fristloesung mit anschliessender mehrheitlicher Entscheidung eines Rates waere wohl eine gute allgemein anwendbare Loesung. Z.B. ein Jahr lebenserhaltende Massnahmen, danach Rat aus 2 Familienmitgliedern, 2 Aerzten, 1 Psychologe mit anonymer Abstimmung. Bei Entschluss "lebenserhaltende Massnahmen weiter laufen lassen" wird nach 12 Monaten erneut entschieden.
Als Alternative waere die Entscheidungspflicht zur "normalen" Lebenszeit denkbar - ein Fragebogen der Krankenkasse, auf dem der Organspende, lebenserhaltenden Massnahmen etc. zugestimmt oder nicht zugestimmt werden kann - das Ausfuellen muss aber gesetzlich als Pflicht festgelegt werden, Entscheidungen koennen jederzeit revidiert werden.
Wenn mein Tier schwer krank ist und ich es dennoch nicht einschläfern lasse, riskiere ich eine Anzeige wegen Tierquälerei. Menschen aber wird in unserem Land das Recht auf Erlösung verweigert...
@Gumbo Froehn: Ihre Idee mit dem Fragebogen finde ich sehr gut!
Verehrter Herr Froehn, das kann nicht Ihr Ernst sein! Ein Rat aus zwei Angehörigen, zwei Ärzten und einem Psychologen soll per Mehrheitsbeschluß entscheiden? Mögliches Ergebnis: Beide Ärzte "ja", der Psychologe "ja", beide Angehörigen "nein" - und die Lebenserhaltung wird eingestellt. Herr Froehn, Ärzte sind auch nicht mehr als irgendwelche Abiturienten mit einem Medizinstudium - ebenso wie Psychologen! Und warum ausgerechnet anonym abstimmen? Um die Feigheit der Abstimmenden zu bemänteln, damit es nachher niemand gewesen ist?
Ich bin der Auffassung, daß es völlig paradox ist, einem Menschen, der ja ein Recht auf sein Leben hat, das Sterben zu verweigern. Eine Patientenverfügung muß auch in diesem Punkt als bindend betrachtet werden. Wer darin angibt, unter diesen und jenen Umständen von seinem elenden Dasein erlöst werden zu wollen, dem muß geholfen werden!
Ein für Gutmenschen typischer Unsinn ist der Vorschlag von Frau Nordlund: "In manchen Fällen" (welchen?) könnten Angehörige den Willen von Komapatienten erkennen. Natürlich! Dann geht man also hin, erklärt, der Betreffende habe mit den Augenlidern bestätigend gezuckt und läßt ihn von der Versorgung trennen. Meinethalben soll man es gern so handhaben, aber man sollte dann nicht so tun, als habe das etwas mit dem Willen des Patienten zu tun. Wenn die Angehörigen die Entscheidung treffen sollen, dann sollten sie diese Befugnis ganz offiziell erhalten - statt daß so ein esoterischer Quatsch betrieben wird!
Da ist es mir dann im Zweifelsfalle doch bedeutend lieber, selbst per Patientenverfügung zu entscheiden, als daß Frau Nordlund in ihrer Herzensgüte 20 Jahre weiterer Folter für mich verhängt - nur weil dieser nervöse Muskel am Auge zur falschen Zeit gezuckt hat...
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