Interview

"Das Urteil ist ein Verfassungsbruch"

31. August 2010 | Von Interview: Alf Clasen

Der Kieler Politikwissenschaftler Joachim Krause vergleicht Schleswig-Holstein mit einer Bananenrepublik.

Nach Ansicht des Kieler Politikwissenschaftlers Joachim Krause ist die Schleswiger Entscheidung nicht gut für das Image des Landes.

Herr Professor Krause, wie bewerten Sie dieses spektakuläre Urteil? Einerseits ist dieses Urteil notwendig, um im Landtag den Klärungsprozess hin zu einem vernünftigen Wahlgesetz voranzutreiben, denn immerhin wird seit mehr als 20 Jahren erfolglos daran laboriert. Ich bin aber alles andere als begeistert über das Urteil, weil es nur die "Erfolgswertgleichheit" abgegebener Stimmen als wesentliches Kriterium gelten lässt und die Arbeits- und Funktionstüchtigkeit des Landtags weitgehend außer Acht lässt. Ich bin über den Teil des Urteils empört, der Neuwahlen vorsieht. Die Verfassung Schleswig-Holsteins sieht die Verkürzung der Wahlperiode des Landtags nur unter außergewöhnlichen, genau definierten Umständen vor - entweder müssen zwei Drittel der Abgeordneten einen entsprechenden Beschluss fassen oder der Ministerpräsident kann den Landtag auflösen, nachdem ihm dieser das Vertrauen entzogen hat. Sie lässt keinen Spielraum für andere Auflösungsverfahren. Ich halte das Urteil in diesem Teil für glatten Verfassungsbruch.

Das sind schwere Vorwürfe gegen das Gericht. Ein Verfassungsgericht steht nicht über der Verfassung, sondern muss sich am striktesten von allen Verfassungsorganen an diese halten. Das ist hier nicht geschehen. Die Verkürzung von Wahlperioden ist nach dem Missbrauch, der damit in der Weimarer Republik getrieben wurde, eine der sensibelsten Verfassungsfragen der Bundesrepublik geworden.

Aber das Gericht hat entschieden, dass der jetzige Landtag nicht verfassungskonform zusammengesetzt ist. Das kann ich auch nach Lektüre des Urteils und seiner Begründung nicht nachvollziehen, weil dieses Wahlgesetz im Wesentlichen seit 1991 besteht. Demnach sind seitdem alle Landtage nach einem nicht verfassungskonformen Wahlgesetz gewählt worden.

Kennen Sie in der bundesdeutschen Geschichte ähnliche Beispiele wie das Schleswiger Urteil? Es gibt mit Ausnahme von Hamburg im Jahr 1993, wo aber andere Voraussetzungen herrschten, keinen Fall, in dem ein Verfassungsgericht ein rechtmäßig gewähltes Parlament aufgelöst hat. Das hat es aus gutem Grunde auch nicht gegeben, weil die Parlamentsauflösung nicht in der Zuständigkeit von Verfassungsgerichten liegt. Es sei denn, es hat bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl massive Wahlfälschung, Wahlbehinderungen oder sonstige Behinderungen gegeben, und ein Verfassungsgericht schreitet als Wahlprüfungsinstanz ein. Das ist hier nicht der Fall. Wenn immer ein Verfassungsgericht die Unvereinbarkeit eines Wahlgesetzes mit der Verfassung festgestellt hat, hat es dem existierenden Parlament lediglich auferlegt, dieses zu ändern.

Kommen wir zu den politischen Auswirkungen. Kann Schwarz-Gelb bis zur Neuwahl überhaupt noch gestalten? Nach diesem Gerichtsurteil ist das schwierig. Ich frage mich aber auch, ob diese Regierung überhaupt noch gestalten will. Ich wundere mich, mit welcher Schicksalsergebenheit Politiker von Union und FDP das Urteil hinnehmen und sich gewählte Parlamentarier von einem "Feierabendgericht" nach Hause schicken lassen. Ich hätte mir mehr Selbstbewusstsein der Vertreter eines gewählten Parlamentes gewünscht. Das Parlament ist in unserem Regierungssystem das primäre Verfassungsorgan und nicht das Verfassungsgericht. Diese Rangfolge wird jetzt auf den Kopf gestellt.

Ist Peter Harry Carstensen ein Ministerpräsident auf Abruf? Oder tritt er vielleicht doch noch einmal an? Ich persönlich glaube nicht, dass er noch einmal antreten wird, aber das werden letztendlich er und seine Partei entscheiden.

Wird sein Kronprinz Christian von Boetticher schon vor der Neuwahl auf den Sessel des Regierungschefs wechseln? Nein, das glaube ich nicht. Bei diesen knappen Mehrheitsverhältnissen ist das zu riskant. Ich könnte mir vorstellen, dass von Boetticher der Spitzenkandidat bei der nächsten Landtagswahl sein wird. Aber Prognosen mag ich heute nicht stellen.

Und wie sieht’s bei der SPD aus? Wird sie noch einmal mit Ralf Stegner antreten? Das wage ich nicht vorauszusagen. Es gibt ja in der SPD sehr unterschiedliche Meinungen darüber.

Bei der Neuwahl in zwei Jahren könnte es für Schwarz-Gelb sehr schwer werden, erneut eine Mehrheit zu bekommen. Welche politischen Konstellationen sehen Sie, damit Schleswig-Holstein eine tragfähige Regierungsmehrheit bekommt? Es lässt sich heute überhaupt gar keine Prognose für den Ausgang einer Wahl im Jahre 2012 oder gar 2014 treffen.

Mit Peter Harry Carstensen könnte Kanzlerin Angela Merkel bald einen weiteren CDU-Ministerpräsidenten verlieren. Welche Auswirkungen hat die Situation in Schleswig-Holstein auf die Bundespolitik? Für die nächsten zwei Jahre bleiben die Verhältnisse stabil, denn die Regierungsmehrheit in Kiel bleibt ja bestehen. Damit wird sich auch im Bundesrat nichts ändern. Was danach kommt, wird sich zeigen.


 

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