SCHLESWIG-HOLSTEIN
Amtsgericht Kiel
32 Monate Gefängnis für Nazi-Schläger
Ein Neonazi soll in einer Schlägerei mit Linken einen unbeteiligten Balletttänzer berufsunfähig geschlagen haben. Foto: rtn
Kiel. Millimeterkurz geschorenes blondes Haar, rote Gesichtshaut, grob geschnittene Züge. Kariertes Hemd, Jeans, Sportschuhe. Unter der Unterlippe blitzt ein kleiner Piercingstecker auf. Christopher R. (26) wirkt zwar nicht harmlos, aber auch nicht wie ein brutaler Schläger. Er ist Maler und Lackierer mit Hauptschulabschluss. Seine Hände ruhen während der Verhandlung auf dem Tisch, manchmal verschränkt, manchmal gefaltet. Wenn er den Mund aufmacht, sind Sätze zu hören wie: "Da hab' ich ihm auf die Backe gehauen" und "zu diesem Zeitpunkt war mein Kopf leer."
Das ist also der Mann, der den Kieler Balletttänzer Claudiu C. (29) am 18. April vergangenen Jahres so hart mit der Faust am Kopf traf, dass dessen Schädel brach, der Tänzer stürzte, sich den Schädel ein zweites Mal brach und für immer auf dem linken Ohr taub bleibt. Sein Gleichgewichtssinn ist beschädigt, seine Karriere als Tänzer beendet (wir berichteten).
"Ich wollte mich mit ganzem Herzen entschuldigen"
Gestern verurteilte das Amtsgericht Kiel den Angeklagten Christopher R. wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Christian Bangert hatte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert, sprach von einer "Riesen-Dummheit" seines Mandanten, bescheinigte ihm gar eine "Dauer-Dummheit": "Er hängt in seiner Persönlichkeitsentwicklung in hohem Maß hinterher."
Christopher R., der den Blickkontakt mit seinem Opfer während der Verhandlung in Saal 3 vermeidet, sieht Claudiu C. nur einmal offen in die Augen: Als Richter Jannis Datsogiannis ihm das letzte Wort erteilt. Er sagt: "Ich wollte mich von ganzem Herzen entschuldigen, das war nicht geplant." Claudiu C. blickt mit seinen dunklen Augen zurück, zeigt keine Regung. Er sagt später, dass er mit dem Urteil nicht zufrieden ist, sich eine härtere Strafe gewünscht hätte.
"Ein Akt roher Gewalt"
Der Fausthieb war äußerst brutal, das betonen Staatsanwaltschaft sowie der Anwalt des Opfers, Andreas Meyer. Der spricht von einem "Akt roher Gewalt mit dem Ziel, größtmöglichen Schaden anzurichten". Der Angriff sei hinterlistig gewesen, weil hinterrücks ausgeführt - und sinnlos, da Claudiu C. keinen Anlass dafür gegeben habe.
Der Tänzer des Kieler Opernhauses war an diesem Tag nur zufällig in der Innenstadt Beobachter eines gewaltsamen Aufeinandertreffens von linken und rechten Aktivisten geworden. Dabei hatte ihm Christopher R., der als einer der führenden Köpfe der rechten Szene und Mitglied der Autonomen Nationalisten gilt, den Faustschlag verpasst - am helllichten Tag und vor den Augen der Polizei.
"Ich bin kein Nazi"
Die Antwort auf die Frage nach dem Warum bleibt der Angeklagte schuldig. Erst ein Zeuge liefert am Ende der mehrstündigen Beweisaufnahme eine mögliche Antwort. Der Polizist hatte die Tat während seines Einsatzes beobachtet: "Christopher R. ging danach auf seine Leute zu, grinste mit breiter Brust. Wollte er Anerkennung? Er ließ sich widerstandslos festnehmen, ist uns freiwillig in die Arme gelaufen, als wollte er seinen Kameraden zeigen: Seht her, was ich getan habe." Von seinen rechten Gesinnungsgenossen will sich Christopher R. jetzt distanziert haben, sagt: "Ich bin kein Nazi."
Richter Jannis Datsogiannis nimmt ihm das nicht ab, genauso wenig wie das halbherzige Geständnis: "Es gab kein klares Bekenntnis zu der Tat, die von brachialer Gewalt zeugt."
Zurück bleiben zwei Menschen, deren Existenz durch die Tat am Ende ist. Die des Täters, der neben der Haftstrafe voraussichtlich Jahrzehnte für seinen Angriff wird zahlen müssen. Und die des Opfers. Claudiu C. hat seine Gesundheit und seinen Lebenstraum verloren.




