Amtsgericht Kiel

32 Monate Gefängnis für Nazi-Schläger

7. Juli 2010 | Von Rieke Beckwermert

Ein Neonazi soll in einer Schlägerei mit Linken einen unbeteiligten Balletttänzer berufsunfähig geschlagen haben. Jetzt muss er zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

Ein Neonazi soll in einer Schlägerei mit Linken einen unbeteiligten Balletttänzer berufsunfähig geschlagen haben. Foto: rtn

Millimeterkurz geschorenes blondes Haar, rote Gesichtshaut, grob geschnittene Züge. Kariertes Hemd, Jeans, Sportschuhe. Unter der Unterlippe blitzt ein kleiner Piercingstecker auf. Christopher R. (26) wirkt zwar nicht harmlos, aber auch nicht wie ein brutaler Schläger. Er ist Maler und Lackierer mit Hauptschulabschluss. Seine Hände ruhen während der Verhandlung auf dem Tisch, manchmal verschränkt, manchmal gefaltet. Wenn er den Mund aufmacht, sind Sätze zu hören wie: "Da hab' ich ihm auf die Backe gehauen" und "zu diesem Zeitpunkt war mein Kopf leer."

Das ist also der Mann, der den Kieler Balletttänzer Claudiu C. (29) am 18. April vergangenen Jahres so hart mit der Faust am Kopf traf, dass dessen Schädel brach, der Tänzer stürzte, sich den Schädel ein zweites Mal brach und für immer auf dem linken Ohr taub bleibt. Sein Gleichgewichtssinn ist beschädigt, seine Karriere als Tänzer beendet (wir berichteten).

"Ich wollte mich mit ganzem Herzen entschuldigen"

Gestern verurteilte das Amtsgericht Kiel den Angeklagten Christopher R. wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Christian Bangert hatte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert, sprach von einer "Riesen-Dummheit" seines Mandanten, bescheinigte ihm gar eine "Dauer-Dummheit": "Er hängt in seiner Persönlichkeitsentwicklung in hohem Maß hinterher."

Christopher R., der den Blickkontakt mit seinem Opfer während der Verhandlung in Saal 3 vermeidet, sieht Claudiu C. nur einmal offen in die Augen: Als Richter Jannis Datsogiannis ihm das letzte Wort erteilt. Er sagt: "Ich wollte mich von ganzem Herzen entschuldigen, das war nicht geplant." Claudiu C. blickt mit seinen dunklen Augen zurück, zeigt keine Regung. Er sagt später, dass er mit dem Urteil nicht zufrieden ist, sich eine härtere Strafe gewünscht hätte.

"Ein Akt roher Gewalt"

Der Fausthieb war äußerst brutal, das betonen Staatsanwaltschaft sowie der Anwalt des Opfers, Andreas Meyer. Der spricht von einem "Akt roher Gewalt mit dem Ziel, größtmöglichen Schaden anzurichten". Der Angriff sei hinterlistig gewesen, weil hinterrücks ausgeführt - und sinnlos, da Claudiu C. keinen Anlass dafür gegeben habe.

Der Tänzer des Kieler Opernhauses war an diesem Tag nur zufällig in der Innenstadt Beobachter eines gewaltsamen Aufeinandertreffens von linken und rechten Aktivisten geworden. Dabei hatte ihm Christopher R., der als einer der führenden Köpfe der rechten Szene und Mitglied der Autonomen Nationalisten gilt, den Faustschlag verpasst - am helllichten Tag und vor den Augen der Polizei.

"Ich bin kein Nazi"

Die Antwort auf die Frage nach dem Warum bleibt der Angeklagte schuldig. Erst ein Zeuge liefert am Ende der mehrstündigen Beweisaufnahme eine mögliche Antwort. Der Polizist hatte die Tat während seines Einsatzes beobachtet: "Christopher R. ging danach auf seine Leute zu, grinste mit breiter Brust. Wollte er Anerkennung? Er ließ sich widerstandslos festnehmen, ist uns freiwillig in die Arme gelaufen, als wollte er seinen Kameraden zeigen: Seht her, was ich getan habe." Von seinen rechten Gesinnungsgenossen will sich Christopher R. jetzt distanziert haben, sagt: "Ich bin kein Nazi."

Richter Jannis Datsogiannis nimmt ihm das nicht ab, genauso wenig wie das halbherzige Geständnis: "Es gab kein klares Bekenntnis zu der Tat, die von brachialer Gewalt zeugt."

Zurück bleiben zwei Menschen, deren Existenz durch die Tat am Ende ist. Die des Täters, der neben der Haftstrafe voraussichtlich Jahrzehnte für seinen Angriff wird zahlen müssen. Und die des Opfers. Claudiu C. hat seine Gesundheit und seinen Lebenstraum verloren.

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Leserkommentare

 
STEUER ZAHLER57 07.07.2010 06:08
VOR der letzten Bundestagswahl bin ich in BERLIN bei der SPD mit meinem Vorschlag, endlich das Strafrecht auf den Kopf zu stellen belächelt worden ...................

Niemand wollte an das Thema ran, von der SPD, weil es "die Wähler nicht interessiere" und wenn : stünde bei den Wählern die "Rache" als "harte Strafe" im Vordergrund. Gerade aber dieser Fall, mit seiner Schilderung zeigt, daß das gesamte Strafrecht auf den Kopf gestellt gehört. Hier schaut das Opfer in die Röhre, kann sich mit Krankenkasse, MDK, Rententräger und evtl. der ARGE vor dem Sozialgericht "prügeln", während der Täter "warm und trocken" einige Zeit in Haft geht, minus U-haft, dort für die Justiz Geld einspielt, in dem er Lüsterklemmen zusammen baut und dann nach 2/3 der Haft auch zur ARGE maschiert und dort weiter auf Staatskosten lebt, also auf Deine / meine Kosten ............
.
Wer solche Taten begeht soll zu einer solchen Strafe verurteilt werden, die es ihm ermöglicht, einer Arbeit nachzugehen und Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen. Das ist nicht mal eine "neue Erfindung" von mir, sondern steht sogar so in dieser Form schon in der Bibel. Halten Sie es daher als "Christ" - CDU - oder als "Humanist" - SPD - oder als "Freier" - FDP - aber sagen Sie Ihrem MdB, daß Sie mit dieser Art Selbstbeschäftigung des Staates in den JVA´s nicht einverstanden sind.

HOLGER SCHÜTT 07.07.2010 06:56
Wie bitte?

Es kann nicht sein, dass man am hellichten Tag als Unbeteiligter niedergeschlagen wird! Dem stimme ich uningeschränkt zu.

Was bitte schön ist eine zwar nicht harte, aber gerechte Strafe? Und wie sensibel sind unsere Gerichte beim Thema " Rechte Gewalt "? Ist Gewalt nicht generell, egal von wem begangen, ein Verbrechen dem Opfer gegenüber?

Sollte es eventuell so sein, dass Justizia je nach empfinden Urteile fällt, die mit Recht und Gesetz nicht unbedingt in Einklang zu bringen sind, wenn persönliche Interessen dahinterstehen? Rein utopisch natürlich.

Naja, man soll ja die Gelassenheit besitzen,Dinge hinzunehmen, die man nicht ändern kann... , somit freundlichst Holgi - Der Demokrat

HARALD SCHMIDT-GOERTZ 07.07.2010 15:48
Wie ist vorzugehen?

Verehrter Steuerzahler57,
wie sieht denn eine Strafe aus, die es dem Verurteilten erlaubt, einer Arbeit nachzugehen, durch die Geld für Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen verdient? Wollen Sie ihn auf freiem Fuß lassen, was eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung darstellen und die Schutzfunktion des Strafrechts unterwandern würde? Wenn nicht, dann müssten Sie ihn schlicht und ergreifend einsperren und im Gefängnis zu einer Arbeit im produzierenden Bereich zwingen, deren Erzeugnisse veräußert würden, um den Gewinn zugunsten des Opfers zu verwenden.
Ich hätte da kein Problem mit - es müssten halt ein paar Gesetze geändert und bestimmte Einwände weinerlicher "Menschenrechtler" (Täterverteidiger?) ignoriert werden - aber ich erinnere mich dunkel, daß bei der letzten Kommentar-Diskussion über Haftbedingungen ein entsetzliches Gezeter einsetzte, als ich eine härtere Gangart gegenüber unbelehrbaren Straftätern anmahnte. Wie also wollen Sie vorgehen?

Zur Stellungnahme der SPD Ihnen gegenüber: Man scheint in den Reihen der Sozialdemokraten (die keineswegs mit Humanisten gleichzusetzen sind) noch nie das Vorwort zum Strafgesetz gelesen zu haben - sonst wüssten die Sozis, daß eine Strafe nach dem deutschen Strafrecht sehr wohl auch eine Vergeltungsfunktion hat!



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