Landgericht Kiel
25.000 Euro für Flirt-SMS - Betroffene sagt aus
In dem Prozess geht es erneut um die Frage: Wurde sie wie viele andere Betroffene auch im Chat unter einer teuren Kurzwahl-Nummer gnadenlos abgezockt, wie die Anklage meint? Oder erhielt sie durch den "Verkauf von Illusionen" trotz allem einen durchaus realen Gegenwert? Das behaupten die Verteidiger.
In dem Verfahren müssen sich seit knapp einem Jahr drei Hauptangeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verantworten. Sie sollen als Betreiber von Call-Centern mit Hilfe professioneller Chatter 700.700 Handy-Nutzer um rund 46 Millionen Euro betrogen haben. Die Verteidiger halten nach bisher über 70 Verhandlungstagen allenfalls einen Schaden von 8400 Euro für erwiesen. Sie bekamen vor kurzem im dritten Anlauf per Haftbeschwerde ihre Mandanten aus der Untersuchungshaft frei, in der diese bereits 20 Monate saßen.
Aussage weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Auch bei der Aussetzung der Haftbefehle bejahte das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig einen dringenden Tatverdacht. Doch es befand, dass die Untersuchungshaft nicht mehr im Verhältnis zur erwartenden Strafe stehe. Zwar drohen den Angeklagten im Höchstfall zehn Jahre Haft. Weil sie aber Ersttäter sind, wird dieser Rahmen nach Einschätzung des OLG vermutlich nicht ausgeschöpft. Üblicherweise wird nach Verbüßung der Hälfte oder zwei Dritteln der Strafe der Rest zur Bewährung ausgesetzt.
Die betroffene Frau wird am Montag möglicherweise weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen, um ihre schutzwürdigen Interessen zu wahren. Für ihre Vernehmung hat die 6. Große Strafkammer drei Tage angesetzt. Ein Rechtsanwalt wird sie als Zeugenbeistand unterstützen.




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