Technische Beschaffenheit

 

Format

  • Höhe (geschlossene Seite): 150 bis 350 mm (Elmshorner Nachrichten, Stormarner Tageblatt und Ostholsteiner Anzeiger 150 bis 315 mm)
  • Breite: 105 bis 260 mm (Elmshorner Nachrichten, Stormarner Tageblatt und Ostholsteiner Anzeiger 105 bis 230 mm)

    Gewicht

    • Mindestschwere für 2seitige Beilagen (1 Blatt): 140g/m² (Postkartenqualität)
    • Höchstgewicht auf Anfrage

    Verarbeitungszustand

    • Falzung: Mindestens an einer Seite geschlossen. Bei Prospekten über 260 mm Breite geschlossene Falzung unbedingt an einer Längsseite. Andernfalls müssen die Prospekte ein weiteres Mal gefalzt werden. Leporello und Altarfalz sind nicht möglich. Das Einlegen von ungefalzten Einzelblättern erfolgt vorbehaltlich der technischen Prüfung.
    • Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Sie dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
    • Angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. Alle Beilagen mit außen angeklebten Produkten sowie Sonderformen, wie gestanzte Beilagen, Warenmuster oder -proben, sind ohne vorherige technische Prüfung durch den Verlag nicht möglich.
    • Heftung: Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung soll die Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage entsprechen und darf keinesfalls stärker als diese sein. Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken oder Falzleimung hergestellt werden.

    Verpackung und Transport

    • Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen eine einwandfreie sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig ist. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feuchte Beilagen sowie Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken können nicht verarbeitet werden.
    • Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrweg-Paletten gestapelt sein. Beilagen sollen gegen evtl. Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein.
    • Lagen: Die unverschränkten kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein. Das Verschnüren oder Verpacken einzelner Lagen ist nicht praktikabel.
    • Verpackungsmaterial: Es ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken und sollte recyclingfähig sein.

    Sonstige Angaben

    • Vollständige Begleitpapiere (Lieferschein)
      Aus dem Lieferschein hat hervorzugehen: Zu belegende Ausgabe(n), Beilagenmotiv, Erscheinungstermin, Absender und Empfänger, Auftraggeber der Beilage, Anzahl der Paletten, Auslieferungstermin vom Beilagenhersteller, Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen. Der Lieferschein und die Palettenkarte(n) müssen textgleich sein.
    • Der Verlag ist technisch nicht in der Lage und deshalb nicht verpflichtet, die Anzahl der angelieferten Beilagen zu überprüfen.
    • Letzter Rücktrittstermin: 14 Tage vor Erscheinen.
    • Prospekte dürfen keine Fremdanzeigen enthalten und nicht durch Format und Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken.
    • Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend.
    • Die Unterbringung in genau begrenzten Teilauflagen erfolgt bestmöglich. Geringfügige Gebietsabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
    • Der Verlag wird Beilagen, die aus mehreren losen und ungehefteten Einzelseiten oder mehreren Beilagenpaketen bestehen, wegen der technischen Voraussetzungen mit einem von Fall zu Fall vorher festzulegenden Aufschlag berechnen.
    • Konkurrenz-/Produktausschluss und Alleinbelegung können nicht zugesichert werden. Der Verlag ist bemüht, konkurrierende Beilagen nicht am selben Tag zu verarbeiten.
    • Eine Haftung für fehlerhafte oder nicht erschienene Ankündigungsanzeigen wird ausgeschlossen. Insbesondere Stornierung oder Minderung des Beilagenauftrages aus diesem Grund.
    • Die Beilagenlieferung zur Zwischenlagerung und Weiterleitung an andere Verlage ist nicht möglich.
    • Entsorgung: Überzählige Beilagen werden vom Verlag zu Lasten des Auftraggebers fachgerecht entsorgt. Die Kosten hierfür orientieren sich an den z.Z. geltenden Preisen des Altpapiers.
    • Eine Haftung des Verlages bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg wird ausgeschlossen
       

     

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