AGB für Immobilienanbieter

 

(Stand: September 2010)

 

1. Gegenstand

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG  (nachfolgend sh:z), regeln die Zusammenarbeit mit Immobilienanbietern, die auf die Seiten von shz.de zugreifen, um ihre Immobilie dort zur Vermarktung anzubieten. Es gelten ausschließlich die AGB des sh:z für Immobilienanbieter. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Immobilienanbieters werden vom sh:z nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch dann, wenn der sh:z in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Immobilienanbieters seine Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.

2. Leistungsumfang

Bei Angeboten wird der sh:z die auf der Grundlage der übermittelten Objektdaten erstellten Exposés online über das Internet potentiellen Interessenten zur Verfügung stellen. Die Immobilien des Immobilienanbieters sind während der gesamten Laufzeit auch auf den Partnerseiten des Immobilien-Verbunds der Tageszeitungsverlage aus Schleswig-Holstein/ Mecklenburg-Vorpommerns abrufbar.

 

Die Auswahl passender Interessenten und passender Angebote obliegt dem sh:z. Der sh:z ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. Der sh:z behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.

 

Der sh:z ist bemüht, dass shz.de 24 Stunden täglich verfügbar ist. Der sh:z ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich des sh:z liegt. Der sh:z übernimmt daher weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher Dienstleistungen.

 

Der sh:z stellt dem Immobilienunternehmen die Möglichkeit zur Verfügung, die online eingestellten Immobilienangebote auch in verschiedenen Printmedien (z.B. Zeitungsverlag Schwerin, Kieler Nachrichten, Lübecker Nachrichten usw.) zu veröffentlichen.

 

3. Immobilienanbieter

3.1 Angaben der Anbieter

Der Anbieter verpflichtet sich ausschließlich seriöse Immobilienangebote einzustellen und die an den sh:z übermittelten Informationen über das Angebot sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und dieses unverzüglich zu deaktivieren, wenn das angebotene Objekt nicht mehr verfügbar ist. Weiterhin verpflichtet sich der Anbieter, nur Immobilienangebote, die sich in seinem eigenen Vermarktungsbestand befinden oder für die er einen Vermarktungsauftrag hat, anzubieten. Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Hierbei muss er alle für die Entscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale der angebotenen Immobilie wahrheitsgemäß angeben. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Anbieter hält den sh:z von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber dem sh:z geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.


3.2 Angebotsgestaltung

Angebotsgestaltungen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die Aufmerksamkeit von Interessenten zu gewinnen, werden als Missbrauch betrachtet und ohne Vorankündigung vom sh:z deaktiviert oder gelöscht. Solche Angebotsgestaltungen sind z.B. in folgenden Fällen gegeben:

(a)  falsche und/oder fehlerhafte Angaben in der Objektadresse,

(b)  Exposés werden als Werbefläche für das eigene Unternehmen missbraucht,

(c)  Suchende werden durch unkonkrete oder gar falsche Angaben auf ein Angebot aufmerksam gemacht (darunter fallen u.a. unvollständige Angebote, falsche Adressangaben oder geografische Zuordnungen etc.),

(d)  Weitervermittlung von Interessenten zu entgeltlichen Internet- oder Telefondiensten (insbesondere 0190- oder 0900-Nummern),

(e)  Adressdaten von Objekten oder Kontaktdaten werden erst nach kostenpflichtiger Registrierung bekannt gegeben.

 

3.3 Hinweis bei Courtageverlangen

Angebote, in deren Zusammenhang für den Fall des Geschäftsabschlusses eine Courtage verlangt wird, müssen dies im Angebot ausdrücklich erwähnen und die Höhe der Courtage (brutto inklusive gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer) und den Courtageberechtigten nennen.

 

4. Vergütung

4.1 Konditionen

Die Preise und Produkte für die einzelnen sh:z -Dienstleistungen richten sich nach der in dem Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste und dem Produktangebot. Im Falle einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste der Produkte, welche zwei Wochen vor dem Beginn der Kündigungsfrist für den Kunden Gültigkeit hat. Vertragliche Leistungen werden Immobilienanbietern gemäß der jeweils geltenden Preisliste sofort berechnet. Zahlungsansprüche sind nach Rechnungserhalt sofort fällig.

 

4.2 Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich der sh:z vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des Verzugs, zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen ins gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet. Kosten, die dem sh:z durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften entstehen, werden dem Kunden in der entstandenen Höhe berechnet, sofern diese vom Kunden zu vertreten sind.

 

4.3 Verlängerung Vertragslaufzeit/Kündigung

Eine Einzelanzeige verlängert sich um die gebuchte Laufzeit, wenn diese vom Immobilienanbieter nicht spätestens 1 Tag vor Ablauf des gebuchten Zeitraums gekündigt wird.

Ein Profi-Flat-Paket verlängert sich um die gebuchte Laufzeit, wenn dieses vom Immobilienanbieter nicht spätestens 10 Tage vor Ablauf des gebuchten Zeitraums gekündigt wird.

Das Testangebot verlängert sich um ein Profi-Flat-Paket mit einer Laufzeit von 6 Monaten, wenn dieses vom Immobilienanbieter nicht spätestens 10 Tage vor Ablauf gekündigt wird.

Die Kündigung von Profi-Flat-Paketen und dem Testangebot hat schriftlich zu erfolgen.

Das Löschen von Einzelanzeigen durch den Immobilienanbieter entfernt diese endgültig aus seinem Datenbestand im LogIn-Bereich. Der sh:z übernimmt keine Haftung für die Löschung von Einzelanzeigen durch den Immobilienanbieter. Beim Löschen eines Objekts wird die Einzelanzeige zum Ende der gebuchten Laufzeit gekündigt.

 

5. Zeitungsanzeigen

5.1 Zeitungen

Die auf den Seiten von shz.de angebotene Zeitungsanzeigen-Annahme ist ein Service der Tageszeitungsverlage in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

 

5.2 Zeitungsanzeigen-Annahme

Für die Zeitungsanzeigen-Annahme gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften des jeweiligen Verlages. Der sh:z übernimmt keinerlei Haftung für die Zeitungsanzeigen-Annahme der Verlage und ist weder für Inhalte und Funktionen der Zeitungsanzeigen-Annahme noch für Anzeigenveröffentlichungen in den Zeitungen verantwortlich.

 

6. Mängelhaftung

6.1. Geltungsbereich

Der sh:z haftet lediglich für Fehler in der Darstellung der Einzelanzeige, die vom sh:z zu vertreten sind. Der sh:z haftet nicht für Fehler oder Unrichtigkeiten, die durch eine falsche Objektdateneingabe und Objektdatenverwaltung durch den Immobilienanbieter entstanden sind.

 

6.2. Nacherfüllung

Mängelhaftungsansprüche gegenüber dem sh:z sind beschränkt auf Nacherfüllung nach § 635 BGB.

 

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Immobilienanbieter nach Maßgabe des § 634 Ziffer 3 BGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und nach Maßgabe des § 634 Ziffer 4 BGB Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

 

Ein Recht auf Selbstvornahme im Sinne des § 634 Nr. 2 BGB besteht nach fehlgeschlagener Nacherfüllung nur, soweit diese mittels der vom sh:z zur Verfügung gestellten Webapplikation für den Immobilienanbieter bei funktionsgemäßer Anwendung der Webapplikation möglich ist.

 

7. Aufrechnung von Ansprüchen

Der Immobilienanbieter ist zur Aufrechnung von Ansprüchen gegenüber dem sh:z nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten werden.

 

8. Datenschutz

Die von dem Immobilienanbieter an den sh:z gegebenen Daten werden vom sh:z zu den sich aus dem vorstehend genannten und sich aus dem Kundenauftrag im Einzelnen ergebenden Zwecken verarbeitet und genutzt. Der sh:z und der Immobilienanbieter verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.

 

Der Immobilienanbieter ist verpflichtet, die ihm über die Website shz.de zukommenden Informationen über Nutzer oder Besucher seiner Immobilienangebote nur im konkreten Zusammenhang mit diesen zu nutzen. Jede Weitergabe der Nutzer-/ Besucherdaten an Dritte oder Verwendung zu anderen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.

 

9. Haftung

9.1 Haftungsumfang

Der sh:z haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle vom sh:z im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der sh:z im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

Im Übrigen haftet der sh:z nur, soweit der sh:z eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Immobilienanbieter regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

 

Soweit die Haftung des Diensteanbieters nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen vom sh:z.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.2 Haftungsausschluss für Leistungen Dritter

Der sh:z übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten, wie insbesondere den Interessenten, Immobilienkäufern und -mietern, für die Richtigkeit der Angaben oder die ordnungsgemäße Erfüllung eines Kauf-, Miet- oder Immobilienunternehmensvertrages, der durch ein Angebot auf der Internet-Plattform des sh:z zustande kam. Sollte der sh:z von Dritten im Zusammenhang mit Angaben des Immobilienanbieters in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich das Immobilienunternehmen, den sh:z von diesen Ansprüchen und sämtlichen mit ihrer Abwehr einhergehenden Kosten freizuhalten.

 

10. Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG
Nikolaistr. 7
24937 Flensburg
E-Mail:
leserservice(at)shz.de 

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312b BGB nur gegenüber Verbrauchern. Sofern der Nutzer nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und Leistungen vom sh:z nutzt, besteht kein Widerrufsrecht.

11. Änderungen

Der sh:z behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird der sh:z registrierte Immobilienanbieter mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Immobilienanbieter nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung wird der sh:z den Immobilienanbieter auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchs hinweisen.

Im Falle des Widerspruchs steht dem sh:z das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit dem Immobilenanbieter zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.

 

12.Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.

 

Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz des sh:z ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 


 

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